Dass Pakete und Briefe nicht ankommen, ist leider gar keine so große Seltenheit. Beschwerden über Paketdienste häufen sich. Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihren Tätigkeitsbericht 2017 veröffentlicht.

„Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hat sich in Konfliktfällen als erfolgreicher Vermittler zwischen Kundinnen und Kunden sowie Unternehmen erwiesen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Veröffentlichung des neuen Tätigkeitsberichts 2017.

Schlichtungsanträge haben sich vervierfacht

Dass diese Schlichtungsstelle notwendig ist, zeigen die Zahlen aus dem Report: Im Jahr 2017 gingen 1.001 Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post ein. 2016 waren es hingegen nur 235 Anträge. In den Anträgen geht es in der überwiegenden Zahl um Probleme mit Paketen, z. B. um den Verlust oder die Beschädigung eines Pakets oder dessen Inhalts. Die Bundesnetzagentur gibt zudem für 2018 keine Entwarnung: Die Entwicklung setzt sich bereits fort, was auch am stetig wachsenden Paketvolumen in Deutschland liegt. Bereits im Januar dieses Jahres sind 100 neue Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post eingegangen.

Bundesnetzagentur Schlichtungsanträge 2014 – 2017
Bundesnetzagentur Schlichtungsanträge 2014 – 2017 | © Bundesnetzagentur

Nach Angaben der Bundesnetzagentur beschwerten sich die Verbraucher vor allem über beschädigte oder verloren gegangene Pakete. „Die Streitigkeiten kreisten somit auch im Jahr 2017 vor allem um Fragen der Haftung aus abgeschlossenen Beförderungsverträgen“, heißt es in der Meldung. In Zahlen: 85,83 Prozent der Schlichtungsanträge bezogen sich auf Probleme bei der Paketbeförderung. Deutlich weniger Schlichtungsanträge wurden zu Einschreiben (5,64 Prozent), zur Briefbeförderung (5,28 Prozent) und zum Päckchenversand (3 Prozent) gestellt.

Unternehmen schließen Schlichtungsverfahren häufig aus

Auch wenn die Schlichtungsstelle Post von jeder natürlichen als auch juristischen Person angerufen werden kann, zeigen sich die Unternehmen nur bedingt für eine Klärung des Problems über das Schlichtungsverfahren bereit. „Leider verweigert die Mehrzahl der Unternehmen bereits in ihren AGB-Klauseln die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren. Das ist für die Verbraucher ein herber Rückschlag. Allein die enorm steigende Antragszahl unterstreicht die Notwendigkeit der Verfahren. Neue Regelungen könnten dem Verbraucherschutz sehr helfen, wenn sie dazu beitragen, dass Postdienstleister sich in der Sache mit dem Schlichtungsantrag befassen müssen“, so Jochen Homann.

Aus dem Tätigkeitsbericht geht hervor, dass bis zum 31. Dezember 2017 833 Vorgänge abgeschlossen wurden. In rund 99,6 Prozent der Fälle, in denen beide Parteien bereit waren, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, kam es zu einer erfolgreichen Einigung. Dazu gehören neben den Fällen, in denen der gesamte Schaden beglichen wurde, auch die Fälle, in denen ein Kompromiss gefunden und der Schaden anteilig bezahlt wurde. Durchschnittlich wurden in den erfolgreichen Schlichtungsverfahren 61,2 Prozent der ursprünglich verlangten Schadensersatzforderungen vom Postdienstleister beglichen.

In 414 Fällen lehnte der jeweilige Postdienstleister eine Mitwirkung an einem Schlichtungsverfahren ab. Demnach endete der Schriftverkehr zwischen Verbraucher und Dienstleiter im Vorfeld des Schlichtungsantrags mit einem abschließenden Ablehnungsschreiben des Postdienstleisters. Zwar wird in diesem Schreiben auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hingewiesen, doch die Dienstleister schlossen eine Teilnahme an einem Verfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle direkt aus.

Der vollständige Tätigkeitsbericht Post 2017 kann an dieser Stelle heruntergeladen werden.