2016 soll die PKW-Maut in Deutschland eingeführt werden – so will es zumindest Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Mit dem aktuell vorgelegten Gesetzesentwurf wird der Plan konkret. Bisher sind die Pläne immer wieder auf Kritik gestoßen. Jetzt hat auch das BKA Interesse an den elektronisch erfassten Daten geäußert.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen ersten Gesetzesentwurf, der der dpa vorliegt, zur PKW-Maut vorgestellt. Aus diesem geht auch eine konkrete Kostenschätzung für das Projekt hervor. Geplant sei eine Einmalvergütung von rund 276 Millionen Euro für die Errichtung eines Maut-Erhebungssystems. Weiterhin sollen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg circa 10 Millionen Euro für die technischen Voraussetzungen des automatischen Maut-Einzuges für inländische PKWs ausgegeben werden. Weitere 51 Millionen Euro soll der Aufbau von Kontrolleinrichtungen kosten. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Maut damit auf ungefähr 337 Millionen Euro.

Wie wird die PKW-Maut aussehen?

Die geplante PKW-Maut, die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgeschrieben ist, soll zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur beitragen. Dabei sollen im Inland zugelassene Fahrzeuge nicht höher als momentan belastet werden. Wie die Zeit berichtet, sollen inländische Autohalter jährlich die Maut für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen bezahlen, wobei diese durchschnittlich um die 74 Euro betragen soll. Um die Kosten dennoch gleich zu halten, soll im Gegenzug die Kfz-Steuer entsprechend gesenkt werden. Eingezogen würde die Maut automatisch vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Ausländische PKW-Besitzer sollen hingegen für eine Zehn-Tages-Maut 10 Euro und für eine Zwei-Monats-Maut 22 Euro bezahlen. Für Pendler aus dem Ausland dürfte die Jahresmaut, die wie bei inländischen Autohaltern abhängig von den Fahrzeugeigenschaften erhoben und voraussichtlich 74 Euro kosten wird, die günstigste Alternative sein. Bezahlt werden soll die Maut entweder im Internet oder zum Beispiel an Tankstellen. Da es keine Vignetten geben wird, sind die Autohalter dazu verpflichtet, ihr Kennzeichen anzugeben.

Die Maut soll, im Gegensatz zur eigentlichen Planungen, für Fahrer aus dem Ausland nur auf Bundesautobahnen anfallen. Entsprechend, so berichtet Autoflotte online, wird die Kontrolle zunächst auch nur dort stattfinden. Trotz automatischer Abbuchung für inländische PKW-Halter – ein Prellen der Maut ist nach geplantem System eigentlich nicht möglich – sollen sowohl in- als auch ausländische PKWs über einen elektronischen Abgleich der Kennzeichen überprüft werden.

Das BKA hat Interesse an den Maut-Daten

Die elektronische Überprüfung der Kennzeichen wird automatisch zu einer enorm großen Datenmasse führen. Was für Freunde der Datenspeicherung ein Traum sein dürfte, ist für Datenschützer ein Alptraum – vor allem da jetzt bekannt wurde, dass das BKA sich vorstellen könnte, die Daten zur Fahndung von Schwerkriminellen zu nutzen. Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) sagte gegenüber der Welt am Sonntag: "In besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität halte ich es für sinnvoll, wenn wir Mautdaten für Ermittlungen nutzen könnten." Er geht davon aus, "dass dies in bestimmten Fallkonstellationen zu einer schnelleren Täterermittlung führen würde." Dass dieses Vorgehen bereits gängige Praxis ist, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gezeigt. Dieses erklärte das automatisches Scannen von Autokennzeichen in Bayern für rechtens.

Alexander Dobrindt hat gegenüber Süddeutsche jedoch deutlich gemacht, dass er die erhoben Daten ausschließlich für die Mautentrichtung nutzen will. Zudem gibt auch der Gesetzesentwurf eine andersartige Nutzung nicht her. Wörtlich heißt es im Entwurf: "Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig." Das sei "die härteste Datenschutzvorschrift in Deutschland, die wir kennen", sagte Dobrindt der SZ.