In dem Sondergutachten „Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!“ fordert die Monopolkommission zahlreiche Änderungen, was die Wettbewerbssituation auf den Postmärkten angeht. Laut dem Gremium habe die Deutsche Post weiterhin in vielen Bereichen eine „marktbeherrschende Stellung“, was durch neuen Regularien geändert werden soll.

Briefkasten der Deutschen Post

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Die Monopolkommission bezeichnet sich selbst als „ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät“, und hat aktuell bereits ihr zehntes Sondergutachten veröffentlicht, in dem es um die Wettbewerbssituation auf den Postmärkten geht.

Das Gremium kommt in dem entsprechenden Gutachten mit dem Namen „Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!“ zu einem eher negativen Urteil. Der größte Kritikpunkt besteht darin, dass es kaum Fortschritte bei der Entwicklung des Wettbewerbs auf den nationalen Märkten geben soll. Die Deutsche Post hat diesen Bereich weiterhin fest im Griff – ein Wettbewerb finde nicht statt. Ähnlich sieht es der Monopolkommission zufolge bei den Briefsendungen aus, die nach und aus Deutschland verschickt werden. Hier verfüge die Deutsche Post ebenso über eine „marktbeherrschende Stellung“.

Konkrete Vorschläge der Monopolkommission

Auf Basis dieser Beobachtungen kommt das Gremium zu der Ansicht, dass der Wettbewerb gestärkt werden müsse. Professor Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission, fordert: „In erster Linie müssen die Privilegien der Deutschen Post AG abgebaut und die Befugnisse der Bundesnetzagentur substanziell erweitert werden.“ Konkret sollen alle Anbieter bei Universaldienstleistungen von einer Mehrwertsteuerbefreiung profitieren – und nicht nur die Deutsche Post, wie es derzeit noch der Fall ist.

„Außerdem sollte der Bund seine Anteile an der Deutschen Post AG in Höhe von 20,9 Prozent veräußern“, führt das Gremium weiter aus. Auch dadurch würde die Deutsche Post Wettbewerbsvorteile erhalten, weil sich die Anteilseignerschaft positiv auf die Bonität und damit auf die Refinanzierungskonditionen auswirken würde. „Zugleich würde der Bund mit einem Anteilsverkauf seinen Interessenkonflikt als Regulierer und Eigentümer auflösen.“

Forderung nach mehr Befugnissen für Bundesnetzagentur

Ein weiterer Vorschlag der Monopolkommission besteht darin, die Befugnisse der Bundesnetzagentur zu erweitern. Die sogenannte Post-Entgeltregulierungsverordnung sollte in der Form angepasst werden, dass Preishöhenmissbrauch vermieden wird, indem die Agentur „den ‚angemessenen Gewinnzuschlag‘ anhand des unternehmerischen Risikos und nicht – wie es die aktuelle Rechtslage vorsieht – anhand der Umsatzrenditen ausländischer Postgesellschaften ermitteln muss.“

Die Ergebnisse der Monopolkommission sind in weiten Teilen deckungsgleich mit denen des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik aus dem Januar 2016. Dort hieß es unter anderem, dass die Deutsche Post die Monopolstellung auf dem Briefmarkt zur Überschuss-Erwirtschaftung nutzen soll, um andere Bereiche quersubventionieren zu können.

Das vollständige Gutachten, das insgesamt 98 Seiten umfasst, kann auf der Homepage der Monopolkommission kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden.