Die Liste der Vergehen ist lang, die das polnische Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz Amazon dort vorwirft.

Vor gut zwei Jahren, im März 2021, ist der Online-Handelsriese Amazon auch in Polen an den Start gegangen. Doch nun gibt es ersten, ernsthaften Ärger. Das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) mit Sitz in Warschau leitet ein Verfahren gegenüber Amazon ein, wie die Behörde gestern mitteilte.

Gründe sind die üblichen, die auch hierzulande immer wieder für Abmahnungen sorgen: irreführende Angaben zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Kaufvertrags, zur Produktverfügbarkeit, zu Lieferfristen und zu Ansprüchen des Verbrauchers. Geben Sie eine Bestellung innerhalb von 2 Stunden auf und wir werden sowieso nicht liefern, betitelt das Amt süffisant seine gestrige Pressmitteilung.

Wettbewerbsbehörde wirft Amazon Verbrauchertäuschung vor

Unter anderem sei es der intransparente Check-out, der den Verbraucherschützern nicht gefällt. Der Klick auf den Kaufen-Button sei nicht gleichbedeutend mit einem Vertragsschluss. Amazon sei vielmehr der Ansicht, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, die Ware zu liefern, sondern eine Transaktion nach eigenen Gutdünken durchführen oder stornieren zu können. Genau das Gegenteil suggerieren aber die auffälligen Kaufen-Buttons. Zudem gebe es Unstimmigkeiten bei den Produktverfügbarkeiten sowie den versprochenen Lieferzeiten, die überschritten werden.

Wenn die Verbraucher wüssten, dass das Aufgeben einer Bestellung kein Kaufakt ist und die Verfügbarkeit von Produkten und die angegebene Lieferzeit nur ungefähre Werte sind, würden sie die Dienste dieses Unternehmers möglicherweise nicht in Anspruch nehmen, kommentiert Tomasz Chróstny sein Vorgehen. Auslöser waren Beschwerden, die die zahlreichen Unregelmäßigkeiten bei der Bereitstellung von Diensten auf der Website aufzeigen.

Amazon droht hohe Geldstrafe in Polen

Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters hat Amazon schon Stellung zu den Vorwürfen bezogen. Die Leiterin der Unternehmenskommunikation von Amazon in Polen, Aleksandra Zarychta-Kuzalska, teilte mit, dass das Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen in Polen und anderen Ländern, in denen es tätig ist, befolge.

Schon im September 2021, also ein halbes Jahr nach dem Startschuss, leitete der Präsident des UOKiK Tomasz Chróstny ein Ermittlungsverfahren gegen Amazon ein, welches nun zur Anzeige gebracht wurde. Amazon droht ein Bußgeld von bis zu 10 % seines Umsatzes, sollten die Verbraucherschützer recht bekommen.

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