Mehrere Händlerbund-Mitglieder, die bei Amazon verkaufen, meldeten sich mit ähnlichen Fällen bei uns: Bestellungen auf Rechnung häuften sich, doch die Empfänger haben nie bestellt. 

Der Fall erinnert zunächst an die mittlerweile bekannte Betrugsmasche Brushing. Doch bei dieser profitiert am Ende immerhin der Händler – denn eine positive Produktbewertung poliert dessen Image auf. Im vorliegenden Fall jedoch wurden keine Bewertungen hinterlassen, stattdessen blieben ratlose Händler mit unbezahlten Rechnungen zurück. Was der Mehrwert für den Initiator ist, ist hier weiterhin ein Rätsel.

Viele Betroffene haben nicht einmal ein eigenes Amazon-Konto

Zunächst mag der Ablauf wie ein Fehler wirken. Kunden erhielten ein Paket von Amazon und stellten beim Öffnen fest, dass sie den Inhalt nie bestellt hatten. Doch im Gegensatz zu vergleichbaren Fällen ist der Kauf nicht bereits bezahlt, sondern es liegt eine an den Kunden adressierte Rechnung bei. Diejenigen Kunden, die ein Amazon-Benutzerkonto besitzen, konnten die Bestellung auch nicht in eben jenem vorfinden. Doch es meldeten sich auch Kunden, die nicht einmal bei Amazon registriert sind. 

Den Kunden blieb an der Stelle nur, sich bei Amazon oder dem Händler zu melden. Beim Händlerbund Mitglied Rapidpack GmbH (www.verpacking.com) meldeten sich hierzu an Spitzentagen bis zu 20 Kunden. Doch auch den Händlern sind die Hände zunächst gebunden, da der Verkauf legitim wirkt. Somit sind Händler wie Paketempfänger gezwungen, sich beim Amazon-Kundenservice zu melden. Gerade für Nichtkunden ist dies vielleicht ein Ärgernis, welches gerne vermieden worden wäre. Doch bei ausbleibender Reaktion droht schlussendlich die Mahnung aufgrund der unbezahlten Rechnung. 

Das kann man tun, wenn man unbestellte Ware erhält

Wer unbestellte Ware erhält, sollte zunächst natürlich sein eigenes Amazon-Konto, so vorhanden, prüfen. Findet sich die Bestellung in diesem nicht, ist das Konto zumindest sicher. Doch bedeutet dies im Umkehrschluss, dass ein dupliziertes Konto mit der privaten Adresse eingerichtet wurde. Opfer sollten hier also unbedingt Verkäufer, Amazon sowie die Polizei informieren. Denn schließlich liegt ein Missbrauch der persönlichen Daten vor.

Das rät Amazon bei ungewollten Paketen

Amazon hat für solche Fälle eine eigene Hilfeseite, welche zum Verhalten beim Erhalt unbestellter Pakete informiert. Auch für Händler gilt natürlich, dass die Meldung an Amazon unumgänglich ist. Ein Sprecher von Amazon kommentierte den Fall folgt: „Wir unterbinden in unserem Store proaktiv die Verwendung von gestohlenen Konto- und Zahlungsinformationen, unabhängig davon, woher Täter sie erhalten haben. Wir empfehlen allen Verbrauchern - ob Amazon-Kunden oder nicht - Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um ihre persönlichen Daten zu schützen, und bieten einige Tipps dazu auf unseren Hilfeseiten. Im Zweifelsfall sollten sich Kunden an den Amazon Customer Service wenden."

Im Zuge dessen feilt Amazon aktuell auch an besseren Möglichkeiten zum Reporting von Betrugsfällen im Verkäuferportal Sellercentral. Wann diese ausgerollt werden, sei aber noch ungewiss. Ebenso ungewiss ist die Motivation hinter der Masche. Alle Händler, die sich bei uns meldeten, gaben an, zu den Käufen keine Bewertungen erhalten zu haben. Auch der Unternehmenssprecher wollte hierzu keine Mutmaßungen wagen.