Die Nutzung des Portals Kleinanzeigen (ehemals Ebay Kleinanzeigen) ist ein weiterer, kostengünstiger Weg, um auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen. Doch bei der rechtlichen Seite sind sich Händlerinnen und Händler unsicher, ob das Einstellen der Angebote einem Online-Shop gleichkommt, bei dem Rechtstexte wie AGB und Widerrufsbelehrung verwendet werden müssen oder ob eine reine Präsentation der Waren oder des Unternehmens stattfindet, bei dem nur ein Impressum genügt. Wir schauen uns den Kanal etwas näher an.

Pflichten des Fernabsatzes greifen auch bei Kleinanzeigen.de

Die Anzeige bei Kleinanzeigen stellt zwar noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, wie es im elektronischen Geschäftsverkehr, d. h. dem üblichen Online-Handel, der Fall ist. Personen können jedoch eine verbindliche Bestellung über die Funktion „Nachricht schreiben“ abgeben oder darüber zumindest Anfragen zur Erstellung eines Angebotes versenden.So kommt zwar nicht über den klassischen Warenkorb-Check-out, jedoch über andere elektronische Wege ein Vertrag im Fernabsatz zustande. Das hat zur Folge, dass für den Verkauf von Waren über die Internetplattform Kleinanzeigen.de die folgenden Rechtstexte nötig sind:

  • Impressum und klickbarer Link zu OS-Plattform
  • Widerrufsbelehrung, einschließlich Muster-Widerrufsformular
  • AGB und Kundeninformationen
  • Datenschutzerklärung
  • Zahlungs- und Versandhinweise
  • ggf. Hinweise zur Batterieentsorgung/Elektrorücknahme

Wo und wie kann man die Rechtstexte bei Kleinanzeigen.de einstellen?

Da sich das Portal Kleinanzeigen im Aufbau deutlich von einem echten Online-Shop oder einem Plattform-Shop unterscheidet, muss man etwas in die Trickkiste greifen, wenn man alle Rechtstexte rechtssicher darstellen möchte. Die einzige Möglichkeit ist es aktuell, die Rechtstexte bei Kleinanzeigen gebündelt in dem Fenster „Rechtliche Angaben“ zu hinterlegen. Dieses Fenster kann beim Erstellen einer Anzeige gefüllt werden.

Das Impressum beispielsweise wird jedoch über diese Variante erst durch Anklicken der Schaltfläche „Rechtliche Angaben“ angezeigt. Dies kann als unzureichend (nicht „leicht erkennbar“, sondern „versteckt“) angesehen werden. Lösen kann man diesen Umstand, indem man in jeder Artikelbeschreibung folgenden Satz ergänzt: „Das Impressum einschließlich Link zur OS-Plattform sowie das Widerrufsrecht, die AGB und die
Datenschutzerklärung finden Sie unter der Schaltfläche ‚Rechtliche Angaben‘.“

Einzig die Zahlungs- und Versandbedingungen können, wie man es beispielsweise von Ebay oder Amazon kennt, für den jeweiligen Artikel oder auch global hinterlegt werden.

Mehrwertsteuerhinweis und Preisangaben

Da bei Kleinanzeigen direkt an der Preisangabe kein Zusatz zur Mehrwertsteuer angezeigt wird, muss man sich auch hier anders behelfen. Möglichst am Anfang jeder Artikelbeschreibung kann beispielsweise ein Hinweis erfolgen, dass sich die „Preise inkl. MwSt.“ verstehen. Unternehmen, die den Kleinunternehmerstatus für sich beanspruchen, ergänzen den entsprechenden Hinweis, dass gemäß § 19 UStG die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen wird.

Da bei Kleinanzeigen oftmals auch gebrauchte Waren angeboten werden, sollte die Differenzbesteuerung nicht vergessen werden. Bei Ware, die der Differenzbesteuerung unterliegt, wird folgender Hinweis in der betreffenden Artikelbeschreibung ergänzt:
„Diese Ware unterliegt der Differenzbesteuerung. Daher wird die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen.“

Um Widersprüche und rechtliche Fehler zu vermeiden, sollten in den Artikelbeschreibungen ansonsten keine weiteren Hinweise auf die Rechtstexte enthalten sein.

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