Unternehmen wegen erfundener schlechter Bewertungen verurteilt

Veröffentlicht: 09.07.2024
imgAktualisierung: 09.07.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
09.07.2024
img 09.07.2024
ca. 1 Min.
Anzeige
Unternehmen wegen erfundener schlechter
© poppystyle_soloma / Depositphotos.com
Ein Matratzenunternehmen wurde wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt. Mitarbeitende der Konkurrenz hatten elf Matratzen bestellt, zurückgesendet und anschließend falsche, negative Bewertungen hinterlassen.


Das Matratzen-Business scheint ein hartes Pflaster zu sein: Ein Unternehmen wurde nun wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt. Zwei Mitarbeitende hatten bei der Konkurrenz Matratzen bestellt und diese schlecht bewertet.

Anzeige

Vorgehen mit System

Konkret hatten die Mitarbeitenden laut Beck-Aktuell in elf Fällen Matratzen beziehungsweise Matratzenauflagen bei dem klagenden Unternehmen bestellt und diese wohl im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgesendet. Danach hinterließen sie erfundene, schlechte Bewertungen, wie etwa „Sehr unbequeme Matratze, zudem chemischer Geruch“, „Der Geruch ist unerträglich trotz mehrmaliger Lüftung“, „Matratze stinkt unglaublich, habe sie schon ausgelüftet, aber nicht besser“.

Mehr zum Thema:

Das betroffene Unternehmen versuchte, diesem Handeln zunächst mittels Abmahnung beizukommen. Als das nicht half, ging der Fall zu Gericht. Nachdem bereits die Vorinstanz der Klage überwiegend stattgab, bestätigte das OLG Hamm (Urteil vom 16.04.2024, Aktenzeichen: 4 U 151/22) diese Entscheidung. Bereits die Veröffentlichung der nachteiligen Bewertungen rechtfertige einen Schadensersatzanspruch, heißt es. Durch das Vorgehen des Unternehmens hätte man offenkundig allein den Zweck der systematischen Schädigung verfolgt. Es ging darum, das Ansehen in der Öffentlichkeit und bei Vertragspartner:innen durch die schlechten Bewertungen zu schmälern. Die Bestellungen sollten das Unternehmen zusätzlich durch die Abwicklung sinnloser Retourenaufträge belasten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Anzeige
Sandra May

Sandra May

Expert/in für: IT- und Strafrecht

Veröffentlicht: 09.07.2024
img Letzte Aktualisierung: 09.07.2024
Lesezeit: ca. 1 Min.
Artikel weiterempfehlen
KOMMENTARE
1 Kommentare
Kommentar schreiben

Peter Weber
10.07.2024

Antworten

Bei derart vorsätzlichen Fällen verstehe ich den Datenschutz nicht, dass keine Klarnamen der Unternehmen veröffentlicht werden dürfen. Wer möchte bei einem Unternehmen, das abseits valider Argumente auf illegale Weise andere Marktteilnehmer vorsätzlich diskreditiert, noch kaufen? Solche schwarzen Schafe leisten keinen Beitrag zur Verbesserung des Marktvertrauens der Konsumenten und gehören aus dem Wirtschaftsverk ehr gezogen.