Mitarbeiterin behält Job trotz Teilnahme am Potsdamer Treffen

Veröffentlicht: 04.07.2024
imgAktualisierung: 04.07.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.07.2024
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© Erstellt mit DALL-E
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin der Stadt Köln aufgrund ihrer Teilnahme am Potsdamer Treffen unzulässig ist.


Die Recherche von Correctiv rund um das Potsdamer Treffen zieht auch arbeitsrechtliche Kreise: Einer Mitarbeiterin der Stadt Köln wurde wegen der Teilnahme gekündigt, denn bei dem Potsdamer Treffen handelte es sich um eine Zusammenkunft von Rechtsextremisten am 25. November 2023. Die Veranstaltung löste Empörung aus, weil der Extremist Martin Sellner seine Idee von einem „Masterplan zur Remigration“ vorstellte.

Für die Stadt Köln stellte die Teilnahme an der Veranstaltung einen Verstoß gegen die Treuepflicht dar. Das sah das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 03.07.2024, Aktenzeichen: 17 Ca 543/24) aber anders.

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Kein Verstoß gegen die Treuepflicht

Die Stadt hatte der 64-jährigen Mitarbeiterin nach zwanzig Jahren gleich mehrfach gekündigt. Da aufgrund der langen Dienstzeit keine ordentliche Kündigung möglich war, sollte das Arbeitsverhältnis außerordentlich beendet werden. Dagegen klagte die Mitarbeiterin.

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Das Gericht urteilte, dass die Mitarbeiterin durch ihre Teilnahme keine Treuepflichten verletzt habe. Zudem stellte es fest, dass sie als Mitarbeiterin der Stadt keine besonders hohen Treuepflichten zu erfüllen habe, sondern nur einfache. „Diese einfache Treuepflicht wird erst durch ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet ist, verfassungsfeindliche Ziele aktiv zu fördern oder zu verwirklichen“, wird das Gericht dazu von der LTO zitiert. Die alleinige Teilnahme rechtfertige noch nicht die Schlussfolgerung, dass die Mitarbeiterin mit den Inhalten des Treffens einverstanden gewesen sei. Eine Unterstützung verfassungsfeindlicher Ziele, wie etwa durch Wortbeiträge, wurde von der Stadt Köln nicht behauptet.

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Sandra May

Sandra May

Expert/in für: IT- und Strafrecht

Veröffentlicht: 04.07.2024
img Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
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