Der Vorwurf einer Abmahnung lautet: Hier wurde ein Fehler gemacht und sich nicht an das geltende Recht gehalten. Weil die meisten Betroffenen in solch einem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wird es teuer. Doch kann eine Abmahnung im Alleingang trotzdem funktionieren? Außerdem: Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung sowie Mercedes Benz-Abmahnungen.

Vorschlag der außergerichtlichen Einigung

Wer mahnt ab? Ein Foto-Studio 
Wie viel? 1.400,00 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen, die unberechtigt fremde Bilder verwenden

Irreführende Aussagen, Bilderklau oder Markenrechtsverletzungen haben fast immer eine Folge: Man bekommt Post von einem Verband beziehungsweise Verein oder über eine Kanzlei, wobei Letztere auch gleich eine saftige Rechnung mitsendet. Beträge im dreistelligen Bereich sind da fast schon als preiswert zu bezeichnen. Allerdings, das ist vielen Betroffenen immer noch nicht bewusst, verdienen an diesen Abmahnungen auch wirklich nur die Kanzleien, die ihre Kosten wiederum nach einer festen Rechtsgrundlage und nicht willkürlich berechnen dürfen.

Nun könnte man auf die Idee kommen, selbst ein Schreiben anzufertigen – und clevererweise eine eigene Rechnung beizufügen. Starre Formvorschriften muss man für solch ein Schreiben zwar gar nicht erfüllen. Allerdings kann man auch viel falsch machen. Anders als die Rechtsanwaltschaft mit einer festen Gebührenordnung darf man im Abmahnfall lediglich „die erforderlichen Aufwendungen“ verlangen. Auch die Lizenzgebühren, in unserem Fall für die unlautere Fotonutzung, sind nicht so einfach zu bemessen. Und schließlich muss das Schreiben auch inhaltlich noch die Rechtslage und den gerügten Verstoß korrekt wiedergeben. Fehler, die eine Abmahnung im Nullkommanichts zerschießen können. Wenn man nicht Rechtswissenschaften studiert hat und nicht auf das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert ist, sollte man die Abmahnung in Eigenregie lieber lassen. Allerdings, das sei gesagt, ist jeder Versuch der Einigung auf gütlichem Wege zu honorieren.

Auch umgekehrt gilt: Entscheidet sich ein Händler oder eine Händlerin dafür, einer erhaltenen Abmahnung, egal ob berechtigt oder unberechtigt, im Alleingang zu begegnen, stellt das ebenfalls eine mögliche Vorgehensweise dar. Allerdings darf man auch hier keine Scheu vor komplexen juristischen Fragen haben und muss ein entsprechendes Fehlerrisiko in Kauf nehmen, das je nach Fall einen sehr großen Umfang annehmen kann. So kann eine unnötig abgegebene Unterlassung fatal sein.

Verstoß gegen die Buchpreisbindung

Wer mahnt ab? Eine Buchhändlerin (über die Kanzlei Schleinkofer) 
Wie viel? 1.295,43 Euro 
Wer ist betroffen? Buchhändler:innen

In Deutschland unterliegt der Verkauf von Büchern dem Gesetz über die Buchpreisbindung (auch Buchpreisbindungsgesetz). Dieses legt einen einheitlichen Buchpreis für den Verkauf neuer Bücher fest – die gesetzlichen Vorgaben gelten gleichermaßen für Ladengeschäfte und Internethandel. Das Gesetz zielt darauf ab, eine faire Wettbewerbslage für Buch-Shops zu gewährleisten und eine breite Verfügbarkeit von Büchern zu unterstützen.

Ein Online-Händler ist kürzlich wegen des Verstoßes gegen die Buchpreisbindung abgemahnt worden, nachdem festgestellt wurde, dass er bei Ebay ein Kochbuch zu einem reduzierten Preis von 14,80 Euro statt der festgelegten 17,80 Euro angeboten hatte. Knapp 1.300 Euro kostete der Fauxpas den Betroffenen.

Verstoß gegen Mercedes-Benz-Designs

Wer mahnt ab? Mercedes-Benz Group AG (über die Kanzlei Heumann) 
Wie viel? 7.030,16 Euro 
Wer ist betroffen? Verkäufer:innen von Fahrzeugteilen und -zubehör

Mit Produktfälschungen wird in vielen Fällen nicht nur eine geschützte Marke gefährdet. Gerade wenn es sich um Automobilteile handelt, besteht auch ein signifikantes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer:innen. Die Automarke Mercedes-Benz hat ebenfalls das Problem, dass Drittanbieter No-Name-Produkte anbieten und die Marke in unlauterer Weise ausnutzen. Wiederum andere versuchen, direkt den Anschein zu erwecken, es handle sich um Original-Zubehör. Dass das kein Kavaliersdelikt ist, zeigen die horrenden Kosten.

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Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.