Die Wettbewerbszentrale ist seit über eine Dekade immer wieder Gast auf unserem Infoportal, denn der Verein hat es sich auf die Fahne geschrieben, faire Wettbewerbsbedingungen am Markt zu schaffen. Und das geht hierzulande nur über Abmahnungen. Der häufigste Grund für die rund 6.000 Anfragen und Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale waren im vergangenen Jahr die Irreführung und die fehlende Transparenz in der Werbung. Das geht aus dem Jahresbericht hervor.

Irreführung an der Spitze der Abmahngründe

Die Wettbewerbszentrale prüfte zahlreiche Fälle, in denen Händlerinnen und Händler irreführende Angaben machten oder ihren gesetzlichen Informationspflichten nicht nachkamen. Beispielsweise wurde festgestellt, dass viele Online-Shops ihre Zielgruppe nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrten oder dies in unzureichender Weise taten. Die Wettbewerbszentrale führte dazu mehrere Gerichtsverfahren, unter anderem um einem Online-Händler zu untersagen, mit Lieferzeiten und Preisen zu werben, die er nicht einhielt.

Ein weiteres Problem war im letzten Jahr die Umsetzung des sogenannten Kündigungsbuttons, der durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge eingeführt wurde, aber in der Praxis oft noch schwächelt. Neben diesen Fällen behandelte die Wettbewerbszentrale auch Themen wie intransparente Vertragsverlängerungen und unzulässige Zahlungsentgelte. Im Bereich der Werbung durch Influencerinnen und Influencer stellte die Wettbewerbszentrale fest, dass in vielen Fällen der werbliche Charakter von Posts nicht klar erkennbar war, was eine Abmahnung nach sich zog. 

Thema des Jahres: Greenwashing

Neben den Klassikern, die uns auch in den kommenden Jahren weiter beschäftigen und ihre Abmahngefahr nicht einbüßen werden, ist die Werbung mit „klimaneutral“ oder ähnlichen beliebten Claims zum Schwerpunkt der Wettbewerbshüter geworden. Mehrere Grundsatzverfahren dürften der Wirtschaft 2024 mehr Rechtssicherheit bei umweltbezogenen Werbemaßnahmen bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird beispielsweise in wenigen Wochen eines dieser Verfahren entscheiden. 

Ob man mit dem bereits beschlossenen Greenwashing-Verbot mehr Rechtssicherheit erhoffen kann, ist fraglich. Die Wettbewerbszentrale kritisiert das Gesetzesvorhaben in seinem Jahresbericht sogar und befürchtet mehr Unsicherheit, einen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand für werbende Unternehmen und das Risiko eines Bußgeldes. Unternehmen könnten aus Kostengründen und wegen Haftungsrisiken sogar zum Schweigen bezüglich ihrer Umweltaktivitäten gezwungen werden (sog. Green Hushing).

Plattformhaftung geht in die nächste Runde

Ein wichtiges Grundsatzverfahren richtete sich nicht gegen Händlerinnen und Händler selbst, sondern gegen eine höhere Instanz – Plattformbetreiber wie Amazon. Hier will die Wettbewerbszentrale aktuell klären lassen, inwieweit die Plattform für Wettbewerbsverstöße der Marketplace-Shops mithaften muss. Der BGH hat das Thema schon auf dem Tisch und muss nun entscheiden, ob der Plattformbetreiber Amazon nach Hinweisen auf Rechtsverstöße nicht nur Angebote entfernen, sondern auch sicherstellen muss, dass solche Verstöße nicht wiederholt auftreten​​. 

Aber es stehen noch zwei weitere Plattformen im Visier: Etsy und Temu. Erstere werden gerade von der Wettbewerbszentrale wegen Verstoßes aufgrund des Digital Services Act (DSA) verklagt. Das Handmade-Portal achte nicht ausreichend darauf, dass Händlerinnen und Händler die nötigen Pflichtinformationen bereithalte. Im Zentrum der Klage gegen Temu stehen ebenfalls diverse potenzielle Verstöße gegen Transparenzpflichten. Ziel ist es, Temu zur Unterlassung der entsprechenden Verstöße zu zwingen.

Die Trends für die Zukunft

Die Wettbewerbszentrale wird auch im laufenden Jahr verstärkt darauf achten, dass die Informationspflichten im E-Commerce eingehalten werden. Händlerinnen und Händler, die die vorgeschriebenen Angaben nicht machen oder irreführende Informationen bereitstellen, müssen mit Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wir haben hier bereits Abmahnungen der Wettbewerbszentrale wegenirreführender Google-Shopping-Anzeigen ausgewertet oder vor fehlenden Informationen bei der Bewerbung von Garantien gewarnt. Zudem wird erwartet, dass die Wettbewerbszentrale vermehrt gegen Greenwashing und unzureichende Nachhaltigkeitsaussagen vorgeht. 

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Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.