Die Firma Miele machte in den vergangenen Monaten mehrfach Schlagzeilen wegen eines geplanten Stellenabbaus, aber auch wegen ihres Rückzugs auf Amazon. Seit Anfang des Jahres schon vertreibt Miele daher keine Produkte mehr auf dem Marktplatz. In der Folge hagelte es zahlreiche Abmahnungen für Online-Händler:innen, die weiterhin Produkte von Miele auf Amazon verkauften. Und auch derzeit liegen uns drei Abmahnungen vor, mit denen das Unternehmen nicht nur Händler:innen auf Amazon, sondern auch auf dem Marktplatz Kaufland abmahnt. 

Darüber hinaus wurde die Wettbewerbszentrale auf eine grundlose Verlängerung einer Rabattaktion aufmerksam und das Anhängen auf Amazon sorgte ebenfalls für Probleme. 

Nicht autorisierter Handelspartner 

Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (durch Brandi Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.729,50 Euro und 2x je 3.020,34 Euro zzgl. Kosten für die Testkäufe
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Miele-Produkten

Das bekannte deutsche Unternehmen Miele hat weiterhin ein wachsames Auge darauf, wer Produkte der Marke Miele verkauft und möchte selbst bestimmen, wer die Produkte vertreiben darf. Daher ist es nur autorisierten Handelspartnern erlaubt, Produkte anzubieten, die dem eigenen selektiven Vertriebssystem angeschlossen sind.

Kürzlich wurde Miele auf den Marktplätzen Amazon und Kaufland fündig und mahnte gleich drei Händler:innen ab, die Miele-Produkte verkauften. Dabei sollen allerdings alle drei keine autorisierten Händler:innen sein. Nach Angaben von Miele können sie die Produkte aufgrund des Vertriebssystems weder von Miele selbst noch von anderen autorisierten Händler:innen erhalten haben. Das Unternehmen geht deshalb davon aus, dass es sich um nicht genehmigte Reimporte in den Europäischen Wirtschaftsraum handelt, was wiederum die Markenrechte von Miele verletze.

Unzulässige Rabattverlängerung

Wer mahnt ab? Wettbewerbszentrale
Wie viel? 374,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Läuft eine Rabattaktion so richtig gut und bringt sie viele Kund:innen in den Online-Shop, die dann auch fleißig kaufen, könnten Händler:innen auf die Idee kommen, die auslaufende Aktion einfach um ein paar Tage oder Wochen zu verlängern. Dass das leider kein so guter Einfall ist, zeigt eine uns aktuell vorliegende Abmahnung der Wettbewerbszentrale.

Die Wettbewerbshüter sind auf eine Oster-Rabattaktion im Shop eines Händlers aufmerksam geworden, welche mit einem Preisnachlass in einem begrenzten Zeitraum warb. Tatsächlich soll der Nachlass jedoch über diesen Zeitraum hinaus gewährt worden sein. Konkret war die Aktion begrenzt auf den 30. April 2024. Eine Überprüfung der Wettbewerbszentrale ergab jedoch, dass die Aktion auch danach noch weiter lief und nunmehr begrenzt war auf den 31. Mai 2024. In den Augen der Wettbewerbshüter liegt darin eindeutig eine Irreführung der Verbraucher:innen

Irreführendes Anhängen auf Amazon

Wer mahnt ab? The Warehouse Trade UG (durch die Kanzlei ODC Legal)
Wie viel? 2.293,25 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen auf Amazon

Das Anhängen auf Amazon bietet so einige rechtliche Stolperfallen, die letztlich in einer teuren Abmahnung enden können. Grundsätzlich funktioniert das Prinzip des Anhängens wie folgt: Bieten mehrere Online-Händler:innen einen identischen Artikel an, werden sie auf dieser Produktseite nacheinander gelistet. Das Anhängen an identische Artikel ist erlaubt und kann nicht abgemahnt werden. Aber genau hier liegt das Problem: Wann genau gelten Produkte als identisch?

Ein Unternehmen, das auf Amazon Bundles mit Duftbäumen verkaufte, sah in einem angehängten Angebot keine Gleichheit vorliegen und mahnte den Mitbewerber ab. Zwar gehörten beide Produkte zur gleichen Marke, jedoch verkaufte der abgemahnte Mitbewerber keine Bundles und konnte sein Produkt somit günstiger anbieten. Auf die Aufforderung zur Unterlassung des unzulässigen Anhängens habe der Mitbewerber zuvor nicht reagiert.

Anzeige: Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.