Verbraucherschützer zeigen sich mit der Einführung von Werbung bei Amazons Streaming-Dienst Prime Video unzufrieden – rufen zu rechtlichen Schritten.

 

Bei Amazons Prime Video gibt es seit Anfang des Jahres einige Neuerungen: Der Konzern hatte im Februar Werbung in seinen Streaming-Dienst eingeführt. Nicht nur Kundinnen und Kunden reagierten mit Unmut, auch Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer reagierten mit teils scharfer Kritik. 

Nachdem die Stiftung Warentest Amazons Vorgehen bereits als „rechtswidrig“ bezeichnet hatte, zog kurze Zeit später auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach und kündigte eine Klage gegen Amazon an. Nun sind Betroffene aufgefordert, sich einer solchen Klage anzuschließen.

Werbung bei Prime Video: Das wird kritisiert

Viel Zeit, sich auf die anstehenden Neuerungen vorzubereiten, hatte das Publikum übrigens nicht: Zum Jahreswechsel hatte der Konzern angekündigt, ab Februar Anzeigen in seine Videoplattform zu integrieren. Kundinnen und Kunden, die keine Lust haben, Filme und Serien mit Werbeeinblendungen zu schauen, müssen seither entweder auf andere Videoportale zurückgreifen oder aber ein Zusatz-Abo bei Amazon abschließen, das pro Monat mit 2,99 Euro zu Buche schlägt.

Kritisiert worden war die Art und Weise, wie Amazon die Änderung vorgenommen hatte: nämlich einseitig. Die Nutzerinnen und Nutzer von Prime Video waren vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Aus Sicht des Verbraucherschutzes sei dies aber nicht ausreichend gewesen: Weil es sich um eine wesentliche Vertragsänderung gehandelt habe, hätten die Abo-Mitglieder zustimmen müssen, so der Vorwurf.

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So kann man sich der Klage anschließen

Am Donnerstag hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Verbandsklage freigeschaltet, wodurch Betroffenen nun die Möglichkeit gegeben wird, sich anzuschließen: „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse“ anmelden, zitiert der Spiegel die Behörde. Als Klägerin tritt die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. auf. Sie hatte rechtliche Schritte gegen die Amazon Digital Germany GmbH eingeleitet.

Um sich der Klage anzuschließen, müssen sich Interessierte im Verbandsklageregister des BfJ eintragen. Die Anmeldung ist über ein entsprechendes Formular online möglich. Im Falle des Erfolgs erhalten Betroffene ihr bereits gezahltes Geld zurück. Laut dem Rechtsexperten der Verbraucherzentrale, Michael Hummel, handelt es sich um Beträge von 36 Euro pro Jahr, die sich im Laufe der Zeit summieren können. Auch Personen, die der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben und Prime stattdessen mir Werbung weiter nutzen, können sich der Klage anschließen. Hier soll das Gericht einen Schadensersatz festlegen, der jedoch „mindestens 50 Prozent der von den Verbrauchern seit dem 05.02.2024 tatsächlich gezahlten Abonnementgebühren beträgt“. Ein schneller Abschluss des Rechtsstreits wird offenbar nicht unbedingt erwartet: Demnach könne sich das Verfahren über mehrere Jahre hinziehen.