Kreative Amazon-Mitarbeiter aus dem Gaming-Sektor sollen künftig von neuen Richtlinien profitieren.

Die Macht von Amazon erstreckt sich nicht nur auf den internationalen Märkten dieser Welt, sondern in einigen Fällen auch auf das Privatleben seiner Mitarbeiter. So hatten kreative Angestellte aus dem Gaming-Bereich beispielsweise das Nachsehen, wenn sie privat eigene Videospiele entwickelten: Denn die Unternehmensrichtlinien sahen es bisher vor, dass Amazon die Rechte an ihren Gaming-Projekten besaß. Doch offenbar hat Amazon diese Vorschriften nun zum Vorteil der Mitarbeiter geändert.

Amazon verzichtet auf umfassende Lizenzrechte

Künftig will Amazon die privat entwickelten Spiele seiner Angestellten nicht länger für sich beanspruchen. Für die Mitarbeiter aus dem Bereich von Amazons Spielewerkstatt „Amazon Game Studios“ ist dies ein beachtlicher Schritt, denn die Richtlinien waren bisher streng: So galt bisher, „dass die Mitarbeiter für die Spiele Amazon Web Services verwenden und diese in digitalen Amazon-Shops verkaufen mussten“, berichtet das Tech-Portal Golem mit Verweis auf Bloomberg. An den Spielen der Mitarbeiter bzw. an den Eigentumsrechten dieser Games habe Amazon außerdem eine kostenfreie, globale und unbefristete Lizenz erhalten, die darüber hinaus auch übertragbar war.

Dass Amazon die strikten Richtlinien nun anpasst, dürfte unter anderem der Zeit geschuldet sein: Die Vorschriften waren demnach vor mehr als zehn Jahren eingeführt worden – zu einem Zeitpunkt, an dem „wir viel weniger Informationen und Erfahrungen hatten als heute, und daher wurden die Richtlinien ziemlich weit gefasst“, wird Amazon-Game-Studio-Chef Mike Frazzini aus einer E-Mail zitiert.

Strikte Richtlinien durchaus üblich

Dass sich Unternehmen die Rechte an den Kreationen ihrer Mitarbeiter sichern und Anspruch auf diese erheben, ist durchaus nicht unüblich - weder in den USA noch in Deutschland. Solche Richtlinien finden sich dabei nicht nur im Bereich der Videospiele, sondern auch in der IT/Programmierung, im Ingenieurswesen oder in der Forschung. Gerade wenn Mitarbeiter in ihrer Freizeit auf die Ressourcen ihres Arbeitgebers, wie etwa Computerprogramme, IT-Technik etc., zurückgreifen, wollen Firmen sicherstellen, dass dies nicht zum eigenen Nachteil geschieht. Auch mit Blick auf eine gewisse Konkurrenz, die durch Eigenkreationen der Mitarbeiter zu ihrem Arbeitgeber entsteht, sind solche Vorschriften keine Seltenheit.