Können die Tonaufnahmen eines Echo-Lautsprechers bei der Aufklärung eines Doppelmordes helfen? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell ein Gericht in den USA – und fordert Amazon zum Handeln auf.

Ein US-amerikanisches Gericht im Bundesstaat New Hampshire beschäftigt sich gerade mit einem Fall, in dem es um einen mutmaßlichen Doppelmord geht: Demnach sind zwei Frauen im Alter von 48 und 32 Jahren Ende 2017 gewaltsam zu Tode gekommen. Nach Angaben von Heise Online wiesen die beiden Leichen mehrfache Messerstiche sowie Spuren stumpfer Gewalteinwirkung auf. Die 48-Jährige soll in ihrer Küche attackiert worden sein, wo zum Tatzeitpunkt auch ein Echo-Lautsprecher von Amazon angeschlossen gewesen sein soll.

Und genau dieser Fakt soll dazu beitragen, das Verbrechen zu lösen: Das Gericht „erhofft sich von den eventuellen Audio-Aufnahmen Aufschluss über den Tathergang“ und fordert von Amazon die Herausgabe entsprechender Daten, schreibt Heise weiter. Auch sei Amazon aufgefordert, weitere Informationen – zum Beispiel über verknüpfte Mobilgeräte – weiterzugeben.

Amazon und die Frage nach dem Schutz der Kundendaten

Grundsätzlich sei im vorliegenden Fall nicht klar, ob es überhaupt relevante Aufnahmen gibt, die ausgewertet werden können. Amazon selbst verweist immer wieder darauf, dass die eigenen Lautsprecher nur aktiv werden und reagieren, wenn das Aktivierungswort genannt wird. Der der Nachrichtenagentur AP soll der Konzern mitgeteilt haben, dass die Herausgabe sensibler Informationen nicht „ohne einen validen juristischen Erlass“ erfolgen werde.

Bereits im vergangenen Jahr hatte es einen Fall gegeben, bei dem Alexa quasi Zeugin eines Mordes gewesen sein soll (wir berichteten): Damals hatten die Ermittler im US-Bundesstaat Arkansas tatsächlich Zugriff auf Tondaten erhalten – jedoch nicht, weil Amazon sich zur Herausgabe entschieden hätte, sondern weil der damals Verdächtige der Herausgabe selbst zugestimmt hatte.

Zur Verhandlung des vorliegenden Falls soll es im Mai des nächsten Jahres kommen. Der derzeit Hauptverdächtige bestreitet die Tat.