Es sind keine neuen Vorwürfe, die vor einiger Zeit im Rahmen einer US-Klage gegen Amazon vorgebracht wurden: Der Konzern soll eine illegale Preispolitik verfolgt haben, indem er sowohl die anbietenden Unternehmen auf seinem Marktplatz amazon.com als auch Lieferanten unrechtmäßig beschränkt habe. Durch diese Strategie sei der freie Wettbewerb schließlich beeinträchtigt worden.

Klage gegen Amazon: erst abgewiesen, dann wieder zugelassen

Scharfe Konsequenzen aufgrund dieser Anschuldigungen musste Amazon zunächst nicht befürchten, denn die Klage wurde im Frühjahr vergangenen Jahres abgewiesen. Eine Wendung in dem Fall brachte nun allerdings ein Berufungsgericht in Washington, D.C., welches das vormalige Urteil der Klageabweisung in der vergangenen Woche aufhob und die entsprechende Kartellrechtsklage demnach wieder aufnahm.

Seine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Klage rechtfertigte das Berufungsgericht am vergangenen Donnerstag damit, dass der Generalstaatsanwalt die Behauptungen gegen Amazon plausibel begründet habe, heißt es in einer Reuters-Meldung.

Generalstaatsanwalt von D.C., Brian Schwalb, zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts: „Wir werden weiter kämpfen, um Amazons unfaire und ungesetzliche Praktiken zu stoppen, die die Preise für die Verbraucher in den Bezirken in die Höhe treiben und die Innovation und Auswahl im Online-Handel ersticken“, wird er entsprechend zitiert.

Amazon will Rechtmäßigkeit seiner Strategien beweisen 

Im Gegensatz dazu weist Amazon die Anschuldigungen von sich und reagierte kämpferisch auf die gerichtliche Entscheidung: „Wie jeder Ladenbesitzer, der seinen Kunden kein schlechtes Angebot machen möchte, heben wir keine Angebote hervor, die nicht wettbewerbsfähig sind“, wird Firmensprecher Tim Doyle zitiert. Der Konzern freue sich demnach darauf, zu beweisen, dass die eigenen Strategien gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher seien. 

Auch Vereinbarungen aus dem Großhandelsbereich sind Teil der Vorwürfe, da sich Amazon über einige vertragliche Vereinbarungen gewisse Mindestgewinne garantiert haben soll. Hier sollten Großhändler der Klage zufolge beispielsweise Differenzen zwischen Verkaufspreisen und ausgehandelten Mindestpreisen zahlen, wenn Amazon im Preiskampf die Preise senkte.

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