Ein spannender Monat liegt hinter uns. Entsprechend wird es Zeit für unseren Amazon Monatsrückblick. Und bei Amazon war wieder viel los. So gab das Unternehmen unter anderem bekannt, die Prime-Mitgliedschaft nun auch als monatliches Abo zur Verfügung zu stellen. Außerdem: Ein neuer Kindle hat das Licht der Welt erblickt und eine Produktrezension wurde zum Drehbuch.

Fernglas

(Bildquelle Eye of the Beholder:hjl via Flickr, keine Änderungen, bestimmte Rechte vorbehalten)

Prime oder nicht Prime?  – Das ist hier die Frage

Amazons Prime Mitgliedschaft hat viele Vorteile. Doch es gab bis dato viele Amazon-Kunden, die kein jährliches Abo abschließen wollten und sich deshalb nicht für das Programm angemeldet haben. Nun hat Amazon in den USA bekannt gegeben, dass es die Möglichkeit geben wird, Amazon Prime auch monatlich buchen zu können. Neben dem monatlichen Abo, das übrigens 10,99 US-Dollar kosten soll, gibt es aber auch ein monatlich kündbares Abo für Amazon Prime Video, welches 8,99 US-Dollar kosten soll. Die Trennung von Prime Video von den übrigen Prime-Diensten ist in den USA eine spannende Neuerung, denn damit greift Amazon seinen größten Konkurrenten in diesem Bereich – Netflix – direkt an. Wer sich jetzt wundert: In Deutschland ist diese separate Nutzung schon länger nutzbar und kostet monatlich 7,99 Euro.

Und apropos Donnerstag: Prime Kunden können jetzt jeden Donnerstag noch einmal extra Schnäppchen abstauben, denn Amazon hat den Donnerstag zum „Prime Deals Tag“ in Deutschland gemacht.

Aber in puncto Prime bzw. genauer beim Streaming-Angebot läuft nicht alles so wie es soll. Denn wie jetzt bekannt wurde, will ProSiebenSat.1 Beschwerde einlegen und ein entsprechendes Kartellverfahren gegen Amazon einleiten. Der Hintergrund der Beschwerde: „Es geht darum, dass Kunden des Prime-Abos auch Zugriff auf das Video-Streaming-Angebot von Amazon erhalten, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren anfallen“, so Golem. Dabei könnte es sich wohl möglicherweise um ein „unzulässiges Kopplungsangebot“ handeln.

Neuer Kindle und neuer Service

Amazon hat auch in seiner Hardware-Sparte nachgelegt. Mitte April wurde der neue Kindle Oasis vorgestellt. Für stolze 289,99 Euro können sich Lese-Enthusiasten das Gerät nach Hause holen. Punkten kann der neue E-Book-Reader mit einem Doppelladesystem, das die Betriebszeit auf bis zu zwei Monate verlängern soll. Möglich wird das durch die mitgelieferte Kindle-Hülle, die einen eigenen Akku beinhaltet. „Wir wollen, dass das Gerät an sich in den Hintergrund tritt und Kindle Oasis ist der nächste große Schritt in diese Richtung. Das ist der modernste Kindle, den wir je gebaut haben – schmal und ultraleicht. Unser Kindle macht sich sozusagen dünn, damit Sie in die Welt des Autors entschweben können“, teilte Jeff Bezos, CEO und Gründer von Amazon, in einer Pressemitteilung mit.

Neben dem neuen Kindle hat Amazon zudem Launchpad nach Deutschland gebracht. Launchpad ist ein Programm, das innovative Produkte von StartUps einem großen Kundenstamm zugänglich machen will und den StartUps die globale Infrastruktur und vorhandenen Marketingtools zur Verfügung stellt.

Amazon Marketplace: Fake-Bewertungen, ein Kurzfilm und ein neuer Design-Test

Ende April wurde bekannt, dass Amazon erneut gegen Seitenbetreiber von Portalen für Fake-Bewertungen vorgeht. Das Ziel: Die Schließung dieser Portale. Inzwischen ist es die dritte Klage von Amazon. Betroffen sind fünf neue Online-Portale für gefälschte Produktbewertungen. Eine der verklagten Seiten ist PaidBookReviews.org, auf der zum Beispiel 100 Fake-Rezensionen eines Buches für rund 2.200 US-Dollar gekauft werden konnten.

Übrigens: Bewertungen müssen nicht immer langweilig sein und können – wie im neusten Fall – auch zur Grundlage eines Kurzfilms werden. Die Rezension „Wie der AEG520015 mein Leben veränderte” wurde nun verfilmt. Hier können Sie sich den rund elf minütigen Film ansehen.

Neben Bewertungen an sich, nutzen Kunden auch oft Empfehlungen und klicken auf weitere oder ähnliche Produkte. Das scheint auch Amazon erkannt zu haben und hat Anfang April eine andere Ansicht in seiner Angebotsübersicht getestet. Auf den Produktseiten wurde neben neuen und gebrauchten Artikeln auch der Reiter „Angebote für dieses Produkt und ähnliche Produkte“ eingefügt. In diesem Bereich scheint Amazon die Preise von vergleichbaren Artikeln in Betracht zu ziehen.

Zahlen, Zahlen, Zahlen und etwas Selbstkritik

Der April ist traditionell auch der Monat, in dem Unternehmen die Quartalszahlen für das erste Geschäftsquartal veröffentlichen. So auch bei Amazon. Womit jedoch niemand gerechnet hat: Amazon hat in den ersten drei Monaten einen Gewinn von 513 Millionen US-Dollar erzielen können. Das ist das größte Plus, das Amazon bisher in seiner langjährigen Geschichte erwirtschaften konnte. Beim Umsatz sehen die Ergebnisse ähnlich positiv aus. Dieser stieg um 28 Prozent auf 29,1 Milliarden US-Dollar. Nach Bekanntgabe der Geschäftszahlen stieg die Aktie von Amazon um elf nach Prozent.

Neben dem Quartalsbericht gab es aber bereits zum Beginn des Aprils eine direkte Stellungnahme von Jeff Besoz. In einem Brief an die Aktionäre zeigte sich der Amazon-CEO sowohl aufrüttelnd als auch zu einem gewissen Teil selbstkritisch und gab zu: „Wir haben nie behauptet, dass unser Ansatz der richtige ist.“  

Amazon vs. Verdi

Auch wenn bei Amazon im April vieles gut lief, so musste der Gigant auch eine Niederlage hinnehmen. So hat das Verwaltungsgericht Augsburg Mitte April Amazon die Sonntagsarbeit untersagt. Hintergrund: In der Weihnachtszeit wird in den Logistiklagern auch am Sonntag gearbeitet. Verdi passte das nicht und zog vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärte nun, dass es sich beim Weihnachtsgeschäft um ein regelmäßig wiederkehrendes Ereignis handle, sodass sich Amazon darauf einstellen könnte. Eine Sonntagsarbeit sei entsprechend nicht notwendig.

Das Arbeitsgericht Berlin war hingegen eher auf der Seite von Amazon. Auch hier ging es um Streiks. In diesem Fall ging es darum, ob die Beschäftigten direkt auf dem Betriebsgelände streiken dürften. Amazon wollte dies nicht und beantragte, dass die Streikenden 200 Meter Abstand vom Gelände halten müssen. Das Arbeitsgericht gab Amazon Recht, da Amazon dies nicht zugemutet werden könnte.