Der Online-Händler Amazon wollte für das Weihnachtsgeschäft zusätzliche Mitarbeiter für die Sonntage im Dezember einstellen. Doch das passte der Gewerkschaft Verdi nicht in den Kram. Verdi hat gegen diesen Plan geklagt. Das Verwaltungsgericht hat damals bereits Amazon die Sonntagsarbeit untersagt. Nun hat das Gericht erneut zu diesem Thema entschieden.

Der Online-Gigant Amazon darf auch im Weihnachtsgeschäft keine Sonntagsarbeit anordnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Augsburg in dieser Woche. Die Urteilsbegründung lautete, dass es sich beim Weihnachtsgeschäft um ein regelmäßig wiederkehrendes Ereignis handle, sodass sich Amazon darauf einstellen könnte. Mit dem Urteil bestätigt das Gericht, dass keine Ausnahme vorliegt, das grundsätzliche Beschäftigungsverbot für Sonntage aufzuheben.

Verdi klagte gegen Sonntagsarbeit 

Im Weihnachtsgeschäft 2015 hatte Amazon beschlossen, zusätzliche 300 Mitarbeiter in Graben bei Augsburg einzusetzen. Ursprünglich wurde dieser Plan auch von der Gewerbeaufsicht der Bezirksregierung in Schwaben genehmigt. Die Gewerkschaft Verdi, die regelmäßig die Arbeitsbedingungen bei Amazon kritisch beäugt, hatte jedoch dagegen beim Verwaltungsgericht Augsburg geklagt. Mit Erfolg, denn das Verwaltungsgericht untersagte daraufhin die geplante Sonntagsarbeit, sah spezifische gewerkschaftliche Rechte betroffen und begründete so das Urteil.

Verwaltungsgericht bestätigt: Keine Ausnahme für das Arbeitszeitgesetz 

In dieser Woche tagte das Verwaltungsgericht erneut zum betreffenden Vorfall und bestätigte damit das Urteil aus dem Dezember. Zwar hat Amazon die Möglichkeit, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München in Berufung zu gehen. Doch vermutlich kann Amazon selbst damit keine Änderung des Arbeitszeitgesetzes bewirken, dass eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verbietet. Auch wenn es für dieses Gesetz Ausnahmen, wie die Gastronomie, Rettungsdienste oder Krankenhäuser gibt: Um den Trubel des Weihnachtsgeschäfts erfolgreich zu überstehen, muss sich Amazon etwas einfallen lassen. Denn der Plan, Sonntagsarbeit zu verordnen, wird auch künftig auf gewerkschaftlichen und gerichtlichen Widerstand stoßen.