Entweder man liebt es oder man hasst es: Amazons Treueprogramm „Amazon Prime“. Die Amazon Prime-Mitgliedschaft spaltet die digitale Welt. Das Problem an diesem verlockenden Angebot: Die Test-Mitgliedschaft wandelt sich automatisch in eine Jahresmitgliedschaft um, sofern die Tester vergessen, sich von dem Dienst abzumelden. Der eingesetzte Test-Button weist jedoch nicht eindeutig auf die Kostenpflicht hin.

 

Hinweis auf Kostenpflicht notwendig

Schon vor Jahren, genauer gesagt am 1. August 2012, trat die sog. „Button-Lösung“ in Kraft. Neu war damit die Pflicht zur Verwendung eines die Kostenpflicht klar erkennen lassenden Buttons vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Mit der Button-Lösung sollte der Schutz vor Kostenfallen sowie die Transparenz für Verbraucher im Online-Handel erhöht werden. Für diese soll auf den ersten Blick erkennbar sein, wenn sie mit einem „Klick“ einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen.

Sofern der Verbraucher seine Bestellung über einen Button abgibt, soll dieser folgende Bezeichnung tragen: „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere ähnliche Formulierung. Während die meisten Online-Shops fleißig nachgebessert haben, scheint sich Amazon keine Gedanken um geltendes Recht zu machen.

Irreführender Bestellbutton bei Amazon

Die Ziele der Button-Lösung scheint Amazon gerade umgehen zu wollen. Der für den Abschluss eines „Prime“-Abos mit kostenlosem Probemonat verwendete Bestellbutton „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist für Verbraucher irreführend. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 03.02.2016 auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden (Az.: 6 U 39/15 – nicht rechtskräftig).

Der Bestellbutton weise Kunden gerade nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin. Die Beschriftung mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ sei sogar irreführend, weil Verbraucher davon ausgehen könnten, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen.

Auch bei der Angabe des Gesamtpreises scheint Amazon eine Verschleierungstaktik zu verfolgen. Das Oberlandesgericht bemerkt, dass Amazon vor der Bestellung eines „Prime“-Abos keinen Gesamtpreis angegeben hatte. Nur die Einzelpreise zu nennen, reiche bei Paketangeboten nicht aus.

Ignoriert Amazon das Problem?

Bereits 2014 hatte das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Amazon bestätigt (Az.: 33 O 23969/13). Das Gericht koppelte sein Verbot des Amazon „Test“-Button sogar an die Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro bei jeder Zuwiderhandlung.

Bis zum heutigen Tag hat Amazon bei der Button-Bezeichnung nicht nachgebssert:

 

Amazon Prime Bestellung
© Amazon - Screenshot vom 04.03.2016