Der diesjährige Dezember war einer der wärmsten seit Wetteraufzeichnung. Heiße Auseinandersetzungen fanden auch im Tarifstreit zwischen Amazon und der Gewerkschaft statt. Aber auch sonst gab es jede Menge Neues vom Online-Giganten zu berichten.

Fernglas

(Bildquelle Eye of the Beholder:hjl via Flickr, keine Änderungen, bestimmte Rechte vorbehalten)

Verdi ruft zu mehreren Streiks in Amazon-Logistikzentren auf

Der Monat Dezember ist auch für Amazon der umsatzstärkste Monat des Jahres. Dessen ist sich auch die Gewerkschaft Verdi bewusst und rief im Streit um einen Tarifvertrag bei Amazon daher im Dezember zu diversen Streiks auf. So protestierte die Verdi unter anderem gegen Amazons verstärkten Drang nach Sonntagsarbeit, mit der die Vielzahl an Bestellungen bewältigt werden sollte. Aber vor allem kurzfristige Streik-Aktionen wie die Arbeitsniederlegung, die auch den DVD-Verleih und Video-Streaming betraf, sollten Amazon ins Mark treffen.

Die Krönung sämtlicher Streikaufrufe war sicherlich der sogenannte Solidaritätsstreik kurz vor Weihnachten. Dabei riet die Gewerkschaft Verdi Kunden dazu auf, für mehr als 40 Euro bei Amazon zu bestellen und anschließend die Produkte samt solidarischen Grüßen für die Arbeiter in die Logistikzentren zurückzuschicken. Die Begeisterung der Konsumenten für diese ausgefallene Idee und aufgrund der Retouren dem Umweltschutz nicht gerade zuträgliche Aktion hielt sich jedoch wohl in Grenzen.

Amazon-Webseite zeigt Star Wars-Design

Amazon nutzte auch den Hype um den neuen Star Wars-Film und präsentierte die Webseite deshalb rund um den Filmstart zum 17.12.2015 mit Star Wars-Bannern und Produkten. Gleichzeitig wurden neue skurille Produktkategorien in Anlehnung an die Film-Reihe geschaffen, zum Beispiel: „Backe backe Kuchen, Darth Vader hat gerufen“. Darüber hinaus brachte der Online-Riese seine Webseiten-Besucher mit kuriosen Artikeln mit  Star Wars-Bezug zum Schmunzeln. Ähnlich verhielt sich Amazon bereits im Sommer zum Kinostart der „Minions“.

Auf Twitter fand die besondere Aufmerksamkeit von Amazon für den Star Wars-Film durchaus Zuspruch. Manchem missfiel jedoch auch die Masse an Aktionen in Sachen Produktempfehlung und Merchandising.

Für Prime-Kunden: Lieferung zum Wunschtermin gestartet

Weil in der Weihnachtszeit Wünsche geäußert und erfüllt werden, hat sich auch Amazon dem Thema Wunsch zugewandt und nun die Option der Lieferung zum Wunschtermin eingeführt. Bei der Auswahl der Versandart existiert jetzt die zusätzliche Option, sich für einen Liefertermin nach Wunsch zu entscheiden. Dieser muss zwischen Montag und Samstag fallen – sowohl an Sonntagen als auch an Feiertagen ist keine Lieferung zum Wunschtermin möglich. Das ansonsten gewählte Datum kann bis zu 8 Tagen im Voraus liegen. Der Haken an der Sache ist aber, dass Amazon für diesen Service auch von Prime-Mitgliedern 2,99 Euro verlangt und dieser Service momentan nur in bestimmten Berliner und Münchner Gegenden angeboten wird, sich somit eher in der Testphase befindet.

Neue Bestseller-Liste von Amazon & Bild-Zeitung 

Früher verlinkte die Spiegel-Bestsellerliste direkt zu Büchern bei Amazon. Nach Kritik zahlreicher konkurrierender Buchhändler wurde dieses Procedere jedoch zuungunsten Amazons verändert. Deshalb hat sich Amazon inzwischen einen reichweitenstarken Kooperationspartner in Sachen Büchern geangelt: Die Bild-Zeitung. Passend zum Ranking, das Amazon selbst auf seiner Seite zeigt, wird nun auf Bild.de jeden Donnerstag eine Bestsellerliste zu sehen sein, die auf Amazon verweist. 

Die Liste basiert einerseits auf tatsächliche Belletristik- und Sachbuch-Verkäufe, die Amazon tätigt, enthält andererseits aber auch Autoren, die sich für Selfpublishing entschieden haben. Die Bild-Zeitung wirbt daher mit dem Slogan, aufzuzeigen, was Deutschland wirklich liest. Die wahre Grundlage für die Erhebung sind jedoch die Käufe bei Amazon.

Rechtsurteil kippt Verkauf von Markenartikeln bei Amazon

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Markenhändler den Verkauf ihrer Produkte bei Amazon unterbinden können. Der Hintergrund: Einzelne Händler hatten sich mehrfach beklagt, dass sie die Kaufberatung der Konsumenten übernähmen, anschließend die Kunden dann aber bei Amazon zum günstigeren Preis einkaufen würden.

Das einschneidende Urteil kippt damit die Ansichten der Vorinstanz und sogar die Meinung des Bundeskartellamts. Während einige große Händler sicher gut mit dem Urteil leben können, ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts für kleinere Händler regelrecht gefährlich, weil ihnen bei einem Verbot des Verkaufs von Artikeln über Amazon die Existenzgrundlage genommen wird.