Verstößt Amazon gegen das Lieferkettengesetz? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) soll eine entsprechende Beschwerde prüfen.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG, kurz: Lieferkettengesetz) in Kraft. Es soll Unternehmen dazu verpflichten, Verantwortung zu übernehmen, die Einhaltung von Menschenrechten innerhalb der Lieferketten zu wahren, aber auch Schädigungen der Umwelt zu vermeiden. 

Dass das Thema durchaus brisant ist, zeigen erste Beschwerden aus der Branche: Gegen den US-amerikanischen Online-Riesen Amazon sowie den schwedischen Möbelgiganten Ikea ist beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Beschwerde eingereicht worden. 

Abkommen soll Sicherheit in den Textilfabriken sichern – Amazon und Ikea nicht bei Abkommen dabei

Nach Angaben des Handelsblattes befürchten Menschenrechtsorganisationen Verstöße gegen die neuen Regelungen und wollen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entsprechend prüfen lassen: „Die Organisationen ECCHR und Femnet kritisieren unter anderem, dass die Händler den sogenannten Bangladesh Accord nicht unterzeichnet haben, ein Abkommen, das die Sicherheit in den Textilfabriken des Landes verbessern soll“, heißt es. 

Darüber hinaus soll es zu Arbeitsrechtsverstößen in Fabriken gekommen sein, die als Lieferanten der beiden Konzerne dienen. Konkret genannt werden etwa Mängel bei der Sicherheit durch fehlende Inspektionen sowie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit. Die Vergehen seien im Rahmen kürzlicher Recherchen festgestellt worden.

Zehn Milliarden Euro Strafe für Amazon möglich 

Sollte die Behörde zu dem Schluss kommen, dass gegen geltendes Recht verstoßen worden ist, drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, heißt es beim Handelsblatt. Im Fall von Amazon könne die Strafe demnach im Extremfall bei bis zu zehn Milliarden Euro liegen, bei Ikea müsste von maximal 800 Millionen Euro gerechnet werden. Ob allerdings tatsächlich die Höchststrafe angesetzt wird, entscheidet die Behörde.

Zu den konkreten Vorwürfen wollte sich Amazon den Berichten zufolge nicht äußern, allerdings habe eine Sprecherin verlauten lassen, dass sich der Konzern verpflichtet, Menschenrechte und den Schutz der Umwelt mit Blick auf alle angebotenen Produkte zu wahren. Auch für Zulieferer gebe es strikte Regelungen, die die Einhaltung der Standards sicherstellen sollen. 

Während das Lieferkettengesetz aktuell nur für Firmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter:innen gilt, müssen sich ab kommendem Jahr auch Unternehmen mit kleinerem Personalstamm, nämlich ab 1.000 Arbeit­­­­nehmer:innen im Inland beschäftigen.

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