Am niedersächsischen Standort Winsen soll den Amazon-Angestellten das Tragen von FFP2-Masken verwehrt werden. Amazon verweist jedoch auf seine hohen Sicherheitsstandards.

Amazon sieht sich aktuell Vorwürfen ausgesetzt, nach denen der Konzern seinen Mitarbeitern am Logistikstandort Winsen das Tragen von FFP2-Masken untersagt. Dies berichtet Panorama und verweist dabei auf entsprechende Dokumente, die dem Fernsehmagazin vorlägen. Demnach habe der Konzern seine Angestellten vor Ort bereits im Februar mittels eines Aushangs informiert, dass ausschließlich medizinische Einweg- bzw. OP-Masken erlaubt seien. Diese Anweisung sei auch durch eine entsprechende Grafik ergänzt worden.

„Nach Panorama-Recherchen hat sich an dieser Praxis nichts geändert, ein ähnlich lautender Aushang aus dem April liegt vor“, heißt es. Auch Mitarbeiter des Konzerns hätten die Meldung bestätigt.

Medizinische Masken versus FFP2-Masken

Solche OP-Masken, die Amazon erlaubt, erfüllen grundsätzlich die rechtlichen Anforderungen rund um den Corona-Schutz und kommen dementsprechend auch in vielen anderen Unternehmen zur Anwendung. 

Allerdings werden von vielen Menschen aufgrund der aktuell sehr hohen Inzidenzzahlen die FFP2-Masken vorgezogen, da sie ihren Trägern einen noch umfangreichen Schutz bieten. Das liegt daran, da sie nicht nur andere Menschen vor einer Ansteckung durch Aerosole und Tröpfchen schützen, sondern bei richtigen Gebrauch auch dem Träger selbst mehr Schutz bieten. Nach Angaben von Panorama sei Amazon nicht auf das potenzielle Verbot in Winsen eingegangen, habe allerdings bestätigt, dass ausschließlich medizinische Einwegmasken verfügbar seien.

Amazon gehe mit Schutzmaßnahmen „weiter als die meisten Arbeitgeber“

Gegenüber dem Amazon Watchblog verwies ein Amazon-Sprecher auf die hohen und umfangreichen Schutzstandards, die im eigenen Unternehmen gelten: „Diese Darstellung ist bewusst irreführend. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter:innen hat allerhöchste Priorität – der Abstand zwischen unseren Arbeitsplätzen ist ausreichend und eine medizinische Maske bietet den Kolleg:innen zusätzlichen Schutz. Dies wurde von Gesundheitsbehörden und Berufsgenossenschaften wiederholt bestätigt“, ließ das Unternehmen verlauten.

Man stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den hauseigenen Standorten kostenlose, zertifizierte und qualitativ hochwertige medizinische Masken zur Verfügung. „Grundsätzlich lassen wir im Rahmen behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben Ausnahmen zu. Neben Masken bieten wir PCR-Tests für Mitarbeiter an, haben die Häufigkeit und Intensität der Reinigung in allen Gebäuden erhöht sowie gestaffelte Schicht- und Pausenzeiten sowie 2-Meter-Abstände eingeführt. Wir gehen damit weiter als die meisten Arbeitgeber. Etwas anderes zu behaupten, ist also schlichtweg falsch.“

Sind zusätzliche Pausen schuld am Verbot?

Neben der eigentlichen Kritik spekuliert Panorama auch über die Hintergründe des vermeintlichen FFP2-Masken-Verbots. Nach Aussagen einer Amazon-Angestellten sei ihr durch einen Vorgesetzten auf Nachfrage mitgeteilt worden, dass den Mitarbeitern durch das Tragen von FFP2-Schutzmasken eventuell zusätzliche Erholungszeiten gewährt werden müssten. Dies wolle man auf dem Weg des Verbots umgehen. Gerade mit Blick auf die extrem gewachsenen Bestellzahlen durch die Pandemie und die dadurch entstandenen Paketberge, die täglich abgewickelt werden müssen, könnten Amazon solche Pausen ungelegen kommen.

Die Empfehlung einer solchen Pause wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung getragen: „Die geltende Arbeitsschutzregel empfiehlt für partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil eine Tragedauer von 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten“, heißt es beispielsweise auf der entsprechende Website der Institution. Bei körperlich weniger anstrengender Arbeit könne die Tragedauer auch ausgeweitet werden. Bei medizinischen Schutzmasken seien solche Pausen grundsätzlich nicht notwendig.

Wie Panorama weiter berichtet, gäbe es an anderen deutschen Standorten von Amazon andere Regularien, nach denen den Mitarbeitern teils das Tragen selbst mitgebrachter FFP2-Masken erlaubt wäre.