Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages offenbart einige Schwachstellen bei Amazon und dem Umgang mit seinem smarten Sprachassistenten.

Alexa-Besitzer kennen meist mehr oder weniger die Nutzungsbedingungen für den Sprachassistenten. Eigentlich soll das Gerät nur nach einem Codewort – wie „Alexa“ – aktiviert werden, immer wieder kommt es jedoch vor, dass die Sprachaufzeichnung versehentlich gestartet wird. Das bringt vor allem Probleme mit dem Datenschutz für Kinder und mögliche Besucher, kritisiert das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, über das die Süddeutsche berichtet.

Darum sind Kinder und Besucher besonders gefährdet

Im Original heißt es in dem Gutachten: „Dann werden ohne Kenntnis und Zustimmung des Nutzers Daten erhoben und verarbeitet. Gleiches gilt, wenn Dritte – ohne Kenntnis von der Existenz eines Sprachaufzeichnungsgeräts – oder im Haushalt lebende Minderjährige persönliche Informationen preisgeben und damit gewissermaßen 'abgehört' werden.“

Das Gutachten „Zulässigkeit der Transkribierung und Auswertung von Mitschnitten der Sprachsoftware "Alexa" durch Amazon“ war von dem fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Uwe Kamann in Auftrag gegeben worden. „Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist.“ Das müsse im Detail erfolgen und gelte nicht nur für Amazons Alexa, sondern für alle sprachbasierten Aufzeichnungssysteme. Auch Justizministerin Katarina Barley hatte jüngst mehr Transparenz von Amazon in Sachen Alexa gefordert.

Unklare Nutzung der Daten und Gefahr durch Hacker

In dem Gutachten wird noch zu weiteren Punkten Kritik geübt. So sei unklar, zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte. Auch ein Datendiebstahl aus der Amazon Cloud könne nicht ausgeschlossen werden. „Wegen der Masse an dort gespeicherten Informationen könnte dies die Nutzer von 'Alexa' besonders sensibel treffen“. Was die DSGVO angeht, gibt es aber anscheinend nichts zu bemängeln: „Amazon dürfte seiner Pflicht zur Informationsvermittlung gemäß Art. 13 I und Art. 14 I DSGVO in hinreichendem Maß nachgekommen sein“, heißt es in dem Gutachten. Für die Zukunft muss aber unter anderem geklärt werden, wie unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung ausgeschlossen werden können.