Gespräche von Nutzern mit Alexa werden zum Teil mitgehört. Das müsse sofort aufhören, fordert die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin.

Vergangenen Donnerstag wurde bekannt, dass Amazon-Mitarbeiter Dialoge von Nutzern mit dem Sprachassistenten aufzeichnen und analysieren, Amazon hatte dies bestätigt. Auch hatte der Konzern es versäumt, vorab in seinen Nutzungsbedingungen auf diese Tatsache hinzuweisen (wir berichteten). Die Vorsitzende der Verbraucherschutz-Ministerkonferenz 2019 und rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel fordert diesbezüglich nun eine Überprüfung der Nutzungsbedingungen von Amazon durch Aufsichtsbehörden. Das Bundesinnenministerium beurteilt den Sachverhalt hingegen etwas anders und sieht eher die Nutzer in der Pflicht.

Extremer Eingriff in Persönlichkeitsrechte

„Dieses Abhören und Auswerten persönlicher Gespräche bei Amazon muss unverzüglich gestoppt werden“, sagt Spiegel in der Mitteilung des Verbraucherschutzministeriums. „Das Abhören persönlicher Gespräche in der eigenen Wohnung ist ein extremer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, kritisiert sie. So müssen Betroffene unverzüglich informiert werden, auch solle das Unternehmen Transparenz über dieses Vorgehen herstellen. Diesem sollen Benutzer dann vorab ausdrücklich zustimmen können. 

Die Ministerin fordert außerdem, dass Datenschutz-Aufsichtsbehörden Amazons Nutzungsbedingungen unter die Lupe nehmen: „Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesem massiven Übergriff in ihre Privatsphäre geschützt werden.“ Auch aus Sicht der Verbraucherzentrale sei das Vorgehen eine unsägliche Praxis:

Bundesinnenministerium sieht weniger Handlungsbedarf

Diese Lageeinschätzung teilt die Bundesregierung offenbar nicht, wie aus einer Antwort des Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) auf die Anfrage des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz (Bundes 90/die Grünen) zu diesem Thema hervorgeht. Das berichten dazu u. a. das Handelsblatt und Golem. So hätten Nutzer aus Krings Sicht in der Regel bei Inbetriebnahme der Sprachassistenten in die Weiterverarbeitung ihrer Daten eingewilligt, dies gebe auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Wer sich also für die Alexa-Nutzung entscheidet, wäre selbst dafür verantwortlich, das Risiko abzuschätzen, dass er damit eingeht, so Krings weiter.

Aus Sicht der Bundesregierung läge bei der möglicherweise missbräuchlichen Aufzeichnung durch Alexa auch „keine rechtlich anders zu bewertende Bedrohungssituation im Vergleich zu Mikrofonen und Kameras in technischen Geräten wie Laptop, PC und Smartphone“ vor, heißt es in dem Papier weiter. Um dennoch eine größere Sicherheit in Bezug auf die Datenübermittlung zu erhalten, schlägt Krings vor, dass sich Alexa per Tastendruck einschalten lässt, damit „nicht jede in der Nähe des Geräts erfolgte Kommunikation durch die Software hinsichtlich des Aktivierungswortes ausgewertet wird.“

Von Notz kritisierte die Sichtweise der Bundesregierung, u. a. gegenüber dem Handelsblatt und auf Twitter. Die Verantwortung solle nicht auf den Schultern der Nutzer liegen bzw. nicht auf den Hersteller abgeschoben werden.

Wer der Aufzeichnung und Analyse seiner Alexa-Daten widersprechen möchte, kann dies nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums Rheinland-Pfalz aktuell schon in den App-Einstellungen unter dem Menü-Punkt Alexa-Konto > Alexa Datenschutz tun.