Foodwatch hat den Online-Lebensmitteldienst Amazon Fresh abgemahnt. Grund ist eine unzureichende Herkunftsangabe verschiedener Obst- und Gemüseartikel. Zusätzlich stellt Foodwatch dem Versandhändler auch die Kosten in Höhe von 200 Euro für die Abmahnung in Rechnung.

Amazon Fresh sieht sich aktuell mit einer Abmahnung konfrontiert. Foodwatch wirft dem Online-Lebensmittelhändler vor, einiger seiner Produkte hinsichtlich der Herkunftsländer nicht rechtmäßig zu kennzeichnen. Konkret geht es um die sieben Artikel Kopfsalat, Paprika Tricolor, Äpfel Braeburn 1kg, Trauben hell kernlos 500g, Tomaten Rispe Aromatico 250g, Orangen 2kg und Zitronen 500g. Die Verbraucherorganisation kritisiert, dass bei einigen Waren mehrere Herkunftsländer angegeben werden. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das europäische Recht dar.

„Auf einen Blick erkennen, ob ein Apfel aus Deutschland oder Neuseeland stammt – was im Supermarkt um die Ecke selbstverständlich ist, muss auch für den Einkauf im Online-Shop gelten“, so Luise Molling von Foodwatch in einer Meldung des Unternehmens. „Wenn Amazon Fresh für Weintrauben gleich 13 mögliche Herkunftsländer angibt, führt das die Herkunftsangabe ad absurdum. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, wo ein Lebensmittel herkommt – es ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig, dass Amazon ihnen die Pflichtangaben zur Herkunft eines Produkts vorenthält.“

Kontrollbehörden sind „noch nicht im Online-Zeitalter angekommen“

Laut der EU-Verordnung 543/2011, welche seit 2011 aktiv ist, müssen viele Obst-und Gemüsesorten eine klare Herkunftskennzeichnung besitzen. Diese Regelung gilt auch für die entsprechenden Shop-Seiten der Online-Händler. Foodwatch kritisiert allerdings, dass die zuständigen Kontrollbehörden mit einer Überprüfung oft „überfordert“ und „noch nicht im Online-Zeitalter angekommen“ seien. Die Verbraucherschützer nehmen daher die neue Bundesregierung in die Pflicht, die Kontrolle der Einhaltung künftig auf den Bund zu übertragen.

Amazon betont, Vorgehensweise sei „üblich"

Nach Informationen von Merkur habe sich Amazon inzwischen zur Abmahnung geäußert und bestätigt, dass in einigen Fällen „mehrere mögliche Ursprungsländer“ bei ausgewählten Produkten angegeben werden. „Diese Vorgehensweise sei aber üblich, da zum Zeitpunkt einer Kundenbestellung nicht immer feststehe, aus welcher Liefercharge die Bestellung erfüllt werde. Bei der Lieferung sehe der Kunde dann das Herkunftsland der Ware auf der Verpackung“, heißt es weiter.

Erst vor wenigen Wochen hat Foodwatch eine groß angelegte Studie zu den verschiedenen Online-Lebensmittelhändlern durchgeführt und bereits da auf die mangelhafte Ausführung der Informations- und Kennzeichnungspflichten hingewiesen.