Jeff Bezos will vom Bruder seiner neuen Freundin seine Anwaltskosten in Höhe von 1,7 Mio. US-Dollar erstattet haben; dieser hatte ihn wegen Verleumdung verklagt – ohne Erfolg.

Ob Amazon-Chef Jeff Bezos und sein neuer Schwager Michael Sanchez in diesem Leben noch Mal Freunde werden? Seit Bezos' Affäre mit Lauren Sanchez, an der seine Ehe gescheitert ist, gibt es immer wieder neue Entwicklungen in dem Skandal. 

Verleumdungsklage gegen Bezos gescheitert

Lauren Sanchez' Bruder Michael hatte wegen Verleumdung gegen Bezos geklagt. Bezos solle Journalisten erzählt haben, dass Sanchez Nacktfotos an das US-Boulevardblatt National Enquirer, das die Bezos-Affäre aufgedeckt hatte, übergeben hätte. Vor Gericht wurde die Verleumdungsklage jedoch abgewiesen – und Bezos will nun die Anwaltskosten für seine Verteidigung zurück: Rund 1,7 Millionen US-Dollar, wie Business Insider berichtet.

„Diese Gebühren und Kosten sind angemessen und der Umfang der geleisteten Arbeit stand in einem angemessenen Verhältnis zu dem, was notwendig war, um sich energisch gegen die missbräuchliche und ständig wechselnde Klage des Klägers zu verteidigen. Folglich sollte dem Honorarantrag der Beklagten in vollem Umfang stattgegeben werden“, heißt es in Bezos' Antrag an das Gericht.

Tom Warren, ein Anwalt von Michael Sanchez, hält die die Honorarforderung von Bezos für „obszön, ja grotesk“. 

Es ist ein weiterer Akt in dem langen Schauspiel seit Bekanntwerden der Affäre von Jeff Bezos und seiner jetzigen Freundin Lauren Sanchez, ehemaliger Hubschrauberpilotin und TV-Moderatorin. Die Affäre wurde durch den National Enquirer öffentlich gemacht, nachdem die Boulevardzeitung Bezos zuvor monatelang überwacht haben und unter anderem mit Nacktbildern erpresst haben soll. Bezos strebte daraufhin selbst Untersuchungen an, dabei geriet auch Michael Sanchez in Verdacht, am Bekanntwerden der Affäre seiner Schwester mitgewirkt zu haben. Zwischenzeitlich gab es sogar Verbindungen bis hin zu einem Hackerangriff, möglicherweise beauftragt aus dem saudi-arabischen Königshaus.