Amazon schränkt die Nutzung von Geschenkgutscheinen deutlich ein.

Wer in letzter Zeit einen Geschenkgutschein bei Amazon einlösen wollte, musste eventuell die Erfahrung machen, dass der Gutschein nicht eingelöst werden kann. Die Einsatzmöglichkeiten für Geschenkgutscheine wurden deutlich eingeschränkt, wie t3n berichtete. Bisher konnten die Gutscheine für alle Angebote genutzt werden, die auf dem Amazon-Marktplatz angeboten werden. Auch für die Waren, die nicht von Amazon selbst angeboten werden, sondern von einem der zahlreichen Dritthändler, die den Marktplatz nutzen. 

„Dein Geschenkkartenguthaben kann für diese Bestellung nicht verwendet werden“

Nun allerdings stoßen Kund:innen auf folgende Fehlermeldung: „Dein Geschenkkartenguthaben kann für diese Bestellung nicht verwendet werden“.

Amazon führt dabei die Gesetze über die Zahlungsdienste als Begründung an. Im Zuge der Geldwäschebekämpfung will die EU die Regeln für bestimmte Transaktionen verschärfen. Darunter zählt auch das Bezahlen mit Guthaben von Geschenkgutscheinen. Unter anderem sollen für bestimmte Transaktionen personenbezogene Daten, wie der vollständige Name, die Meldeadressen, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit, erhoben werden.

Allerdings ist die EU noch in der Findungsphase und eine endgültige Regelung wird frühestens 2025 erwartet. Scheint also, als würde es sich bereits um eine Vorbereitung von Seiten Amazons handeln, obwohl noch nicht fest steht, ob die Regelung tatsächlich so um gesetzt wird. 

So kann der Gutschein dennoch verwendet werden

Wer seine Amazon-Geschenkgutscheine trotzdem für die Produkte von Dritthändlern einsetzen will, kann dies auch weiterhin tun, muss allerdings seine persönlichen Daten angeben. 

Amazon gibt an, dass diese Angaben ausschließlich gefordert werden, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Im Einzelfall verlangt Amazon nach Eingabe der Daten auch Identitäts- und Adressnachweise. Kund:innen werden dann dazu aufgefordert, die entsprechenden Dokumente (zum Beispiel eine Kopie des Personalausweises) hochzuladen.