In Vorbereitung auf die Weihnachtszeit hat Amazon wieder an seinen Rückgabemodalitäten gefeilt. 

Um der Kundschaft einen bestmöglichen Service zu bieten, hat Amazon in den vergangenen Jahren über die Weihnachtszeit stets Änderungen an den hauseigenen Rückgaberichtlinien vorgenommen: Kundinnen und Kunden hatten daraufhin stets mehr Zeit, ungeliebte Produkte bzw. ungewollte Weihnachtsgeschenke zurückzugeben.

Und auch in diesem Jahr lässt sich Amazon nicht lumpen: Wie gewohnt hat der Online-Riese die Rückgabefrist verlängert. Konkret können Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember erworben werden, bis ins neue Jahr – genauer gesagt bis zum 31. Januar 2024 – zurückgegeben werden.

Hinweise auf Produktseiten

Produkte auf dem Online-Marktplatz von Amazon wurden bereits mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Und auch auf den Amazon-Hilfeseiten findet sich inzwischen der Verweis auf den verlängerten Rücksendezeitraum.

Screenshot: Amazon-Hinweis auf verlängertes Rückgaberecht
Amazon: Hinweis der verlängerten Rückgabefrist auf einer Produktseite des Amazon Marketplace, Screenshot (02.11.2023)

Von den angepassten Regelungen unberührt bleibt indes das gesetzliche Widerrufsrecht. Es besteht parallel zu den weihnachtlichen Retourenbedingungen, die als zusätzlicher Service zu verstehen sind. Auch verweist Amazon auf die regulären Richtlinien, rund um den Zustand retournierter Produkte. Dazu heißt es etwa auf den Hilfeseiten:

„Bitte beachte, dass du jeden Artikel in dem Zustand zurückgeben musst, in dem du ihn erhalten hast. Das heißt, neue Artikel müssen auch bei Rückgabe neu und unbenutzt sowie vollständig sein. Gebrauchte Artikel dürfen keine zusätzlichen Abnutzungsspuren oder Beschädigungen haben.“

Längere Rückgabefristen immer gängiger

Amazon ist bei Weitem nicht der einzige Anbieter, der über die weihnachtliche Zeit mehr Service und entsprechend längere Rückgabemöglichkeiten anbietet. Die großen Elektroketten MediaMarkt und Saturn räumten ihren Kundinnen und Kunden im vergangenen Jahr ebenfalls mehr Zeit ein. Auch Anbieter wie das Versandhaus Otto oder der Kaffeeröster Tchibo hatten in der Vergangenheit ihre Regelungen erweitert oder kundenfreundlich angepasst.

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