Die Amazon-Bestellung landet in einer Filiale, wird aber nicht abgeholt. Wie sollten sich Verkäufer:innen verhalten?

 

Die Kundschaft gibt eine Bestellung bei Amazon auf, die Lieferung wird veranlasst – und dann landet das Paket wegen der Abwesenheit der Empfängerinnen bzw. Empfänger in der Filiale und liegt und liegt und liegt …

Wie sollten sich Händler:innen in so einer Situation verhalten? Immerhin werden Pakete nicht ewig aufbewahrt, sondern nach ein paar Tagen kostenpflichtig zurückgesendet. 

Nicht abgeholt = Widerruf?

Die meisten dürften sich direkt die Frage stellen, ob die Kundschaft hier nicht vielleicht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Rein rechtlich gesehen handelt es sich aber nicht um einen Widerruf. Um vom Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können, müssen Verbraucher:innen diesen eindeutig erklären. Wird ein Paket einfach nicht abgeholt, fehlt es genau an dieser eindeutigen Erklärung. Entsprechend handelt es sich um keinen Widerruf.

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Kein Widerruf, sondern Annahmeverzug

Stattdessen handelt es sich rein rechtlich um einen sogenannten Annahmeverzug: Durch die Bestellung hat sich die Kundschaft dazu verpflichtet, die bestellte Ware anzunehmen. Wird das Paket wegen Abwesenheit in eine Filiale geliefert, muss es auch dort abgeholt werden. Erfüllt die Kundschaft diese Pflicht nicht, kann sie in Verzug gesetzt werden. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer darauf bestehen kann, dass die Kundinnen und Kunden die Ware annehmen. Die Kosten für den Rück- und erneuten Hinversand müsste durch den Käufer oder die Käuferin getragen werden.

Auch, wenn dies rechtlich möglich ist, macht dieses Vorgehen in der Praxis bei Verbraucher:innen wenig Sinn. Wird die Ware nicht abgeholt, besteht offenbar kein Interesse. Wird das Paket jetzt noch einmal losgeschickt, wird die Kundschaft sehr wahrscheinlich einfach von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, um jeden Zweifel aus der Welt zu schaffen. Damit machen sich Händler:innen also eher mehr Aufwand. Besteht allerdings kein Widerrufsrecht, weil es sich beispielsweise um ein individualisiertes Produkt handelt, kann es wiederum wirtschaftlich sinnvoll sein, darauf zu bestehen, dass die Kundschaft die Ware annimmt. 

In der Praxis kann es stattdessen hilfreich sein, die Kundschaft darauf hinzuweisen, dass das Paket nicht ewig in der Filiale auf eine Abholung wartet. Vielleicht wird die Ware noch abgeholt.

Wer trägt die Mehrkosten?

Stellt sich zum Abschluss aber noch die Frage, wer die Kosten für die Rücksendung trägt. Da die Kundschaft im Annahmeverzug ist, ist es legitim, den Kaufpreis abzüglich der Rücksendekosten zu erstatten. Was in der Widerrufsbelehrung zum Thema Versandkosten steht, ist dabei komplett irrelevant, da es sich nun mal nicht um einen Widerruf handelt. 

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