Seit dem 1. Januar 2023 übermittelt Amazon unter bestimmten Voraussetzungen Daten an das Finanzamt.

Amazon muss als Marktplatz künftig die Daten von Verkäufern an das Finanzamt übermitteln. Hintergrund ist das neue Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG), mit dem Plattformen dazu verpflichtet werden, beim Erreichen von bestimmten Schwellen, Verkäuferdaten direkt an das Finanzamt zu übermitteln. Da mit Plattformen unter anderem klassische Marktplätze gemeint sind, ist auch Amazon von der neuen Meldepflicht betroffen.

Diese Daten werden übermittelt

Damit das Finanzamt die Daten eindeutig zuordnen kann, muss Amazon natürlich einiges über seine Verkäufer preisgeben. Neben dem vollständigen Namen muss auch die Anschrift des Wohnsitzes übermittelt werden, so wie jede Steueridentifikationsnummer, die gegenüber Amazon angegeben wurde. Außerdem noch das Geburtsdatum und jeder Mitgliedstaat, in dem der Seller laut Amazon als ansässig gilt.

Sofern vorhanden, muss weiter die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke und die Kennung des Finanzkontos übermittelt werden. Dazu kommen natürlich noch Angaben zu den Umsätzen: Das betrifft jede gutgeschriebene oder gezahlte Vergütung sowie jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die einbehalten oder berechnet wurden. Auch die Anzahl der Verkaufstransaktionen wird gemeldet. 

Diese Händler werden gemeldet

Ab wann Daten übermittelt werden, hängt laut OHN von bestimmten Faktoren ab. Wer innerhalb eines Jahres weniger als 30 Artikel auf Amazon verkauft und damit weniger als 2.000 Euro umsetzt, der wird nicht gemeldet. Erlöst man jedoch mehr als 2.000 Euro, dann erfolgt eine Meldung unabhängig von der Anzahl der Verkäufe.

Diese Schwellwerte betreffen übrigens nicht nur gewerbliche Accounts. Auch private Anbieter, wie etwa auf Ebay, werden künftig beim Erreichen der Schwelle gemeldet. Neben Verkaufsplattformen sind auch Anbieter wie Airbnb betroffen. 

Erstmals müssen Plattformen am 31. Januar 2024 Meldungen an das Finanzamt erteilen. Gemeldet werden müssen Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2023 abgewickelt wurden. Dabei könnte vor allem der Datenschutz zur Herausforderung werden: Immerhin müssen die Daten rechtskonform gesammelt und archiviert werden. 

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