Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung wurden elf deutsche Amazon-Standorte von den Behörden durchsucht. Ziel war dabei nicht Amazon selbst, sondern einzelne Händler, denen Umsatzsteuerhinterziehung vorgeworfen wird.

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© Julia Ptock

Das Echo der Nachricht, die zuerst das Handelsblatt brachte, ist bislang noch überraschend klein, dabei könnten ihre Folgen durchaus ungemütlich werden. Im Juni untersuchten Steuerfahnder des Finanzamts Reutlingen elf Amazon-Standorte in Deutschland, darunter auch die Münchener Firmenzentrale. Das Ziel dieser „Razzia“ war aber nicht Amazon selbst, sondern einzelne Marketplace-Händler. Konkret berichtet das Handelsblatt vom Fall eines chinesischen Händlers, der unter mehreren Namen Shops auf Amazon betreibt. Dieser soll die Umsatzsteuer hinterzogen haben.

Amazon unschuldig?

Möglich macht’s das FBA-Programm, in dem Amazon von der Bezahlung bis zur Lieferung alles für die Händler übernimmt. Die Umsatzsteuer muss dieser allerdings selbst abführen. Den Steuerbehörden ist dieses System ein Dorn im Auge, es könnte nämlich auch so ausgelegt werden, dass Amazon die Praxis indirekt duldet. Im schlimmsten Fall könnte man dies als Beihilfe zur Steuerhinterziehung ansehen.

Das zuständige Finanzamt will uns gegenüber „infolge des Steuergeheimnisses keine Auskünfte zu Einzelfällen erteilen […]. Das betrifft auch Äußerungen zur Rolle von Amazon.“  Amazon selbst wiederum ist sich keiner Schuld bewusst, gelobt aber, wenn auch nicht wirklich euphorisch, Zusammenarbeit mit den Behörden. Gegenüber dem Amazon Watchblog teilt das Unternehmen mit: „Amazon-Händler sind eigenständige Unternehmen und verantwortlich dafür, ihre steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Wir stellen Tools und Informationen zur Verfügung, um Verkäufer bei der Einhaltung dieser Pflichten zu unterstützen aber wir haben keine Befugnis, ihre Steuerangelegenheiten zu überprüfen. Mit den Behörden arbeiten wir weiterhin wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zusammen.“