Muss Amazon Betriebsräte unbefristet beschäftigen? Vorerst nicht, denn das Landgericht Berlin hat aktuell eine Klage von zwei ehemaligen Mitarbeitern zurückgewiesen.

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(Bildquelle Danbo; AmazonKindle: Zhao ! via Flickr, Ausschnitt, bestimmte Rechte vorbehalten)

Amazon ist nicht verpflichtet, seinen Betriebsräten unbefristete Verträge zu geben. Das hat das Landesgericht Berlin jetzt am Mittwoch entschieden. Der Online-Händler hatte sich gegenüber zwei Betriebsräten geweigert, ihre befristeten Verträge unbefristet zu verlängern. Zwei ehemalige Beschäftigte des Logistikzentrums Brieselang hatten geklagt.

Es dürfte ein Urteil im Sinne von Amazon sein. Eigentlich hatten die zwei ehemaligen Mitarbeiter nämlich gefordert, dass Amazon ihre befristeten Verträge unbefristet verlängern würde. Mit der Klage waren die Mitarbeiter aber bereits bei dem Arbeitsgericht Potsdam unterlegen, welches die Klage abgewiesen hatte.

Hoffnung auf ähnliche Verfahren gerichtet

Wie ein Sprecher des Landesgerichtes gegenüber der Berliner Morgenpost sagte, hatte das Landgericht keine Anhaltspunkte, dass die Zugehörigkeit der Kläger zum Betriebsrat Grund für die Nichtverlängerung der Verträge war. Wäre das allerdings erkennbar gewesen, hätte dann ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot für Betriebsräte vorgelegen.

Wie die Morgenpost berichtet, hätten die Kläger nur die Vermutung geäußert, aber nicht belegen können, dass die Nichtverlängerung der Verträge mit ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat zu tun gehabt habe. Auf der anderen Seite hätte Amazon aber seine Rechtsposition plausibel erklären können.

Obwohl eine Revision gegen dieses Urteil nicht möglich und eine Nichtzulassungsbeschwerde wohl weitestgehend aussichtslos ist, wollen die Mitglieder des sogenannten „Berliner Solidaritätskreises für die Beschäftigten bei Amazon“ nicht aufgeben. Sie richten ihre Hoffnung auf zwei ähnlich gelagerte Verfahren, in denen Betriebsräte gekündigt wurden.