Amazon muss keine 250 Millionen Euro Steuern nachzahlen. 

Die Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen angeblicher Steuervorteile Amazons wurde endgültig abgewiesen, wie Golem berichtet.

Der Entscheidung geht ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Für das Jahr 2017 hat die EU-Kommission eine Steuerrückzahlung in Höhe von 250 Millionen Euro von Amazon gefordert. Amazon wehrte sich dagegen. 

Keine wettbewerbswidrigen Vorteile

Die EU-Kommission war der Auffassung, dass Amazon von 2006 bis 2014 vom Land Luxemburg wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt bekommen haben soll, wie Golem vor zwei Jahren bereits berichtete. So habe Luxemburg den Online-Riesen an sich binden wollen. Gezielte Steuervorteile für ein Unternehmen sind allerdings nach den EU-Beihilfevorschriften verboten.

Amazon wies die Vorwürfe damals bereits zurück „Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben.“ hieß es damals vom Unternehmen. Der EU-Kommission gelang es damals vor dem EU-Gericht nicht, den Vorwurf gegen Amazon nachzuweisen, sodass zugunsten Amazon entschieden wurde. 

Rechtsmittel vor dem EuGH zurückgewiesen

Die EU-Kommission legte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein, sodass der Fall vor dem EuGH landete. Doch auch der EuGH stellte sich auf Amazons Seite und sah keinen unrechtmäßigen Steuervorteil. Die EU-Kommission habe nach Ansicht der Richter ein falsches Bezugssystem herangezogen. Der Beschluss gegen Amazon sei daher zu Recht vom EU-Gericht für nichtig erklärt worden. Das Rechtsmittel wurde abgelehnt und der Rechtsstreit ist damit endgültig beendet.