Amazon kürzt die bezahlte Quarantäne-Zeit für Mitarbeiter in den USA von zehn auf sieben Tage.

Amazons US-Logistikmitarbeiter erhalten jetzt weniger Geld, wenn sie wegen einer Corona-Erkrankung oder als mögliche Kontaktperson in Quarantäne müssen. Zuvor waren es zehn Tage, jetzt sind es nur noch sieben Tage bzw. 40 Stunden, wie cnbc.com berichtet.

In den USA herrschen generell durch das unterschiedliche System der Krankenversicherung andere Bedingungen: Viele Angestellte erhalten in der Zeit, in der sie krankgeschrieben sind, keinen Lohn; Krankheitstage gelten je nach Unternehmen als unbezahlte Abwesenheit.

Amazon-Mitarbeiter erhalten sieben Tage Lohn bei bezahlter Abwesenheit

Amazon bot seinen Mitarbeitern, die in Corona-Quarantäne mussten, bisher eine bezahlte Abwesenheit (Paid Time Off) von zehn Tagen. Nach den neuen Vorgaben der US-Seuchenschutzbehörde CDC (Centers for Disease Control) wird dieser Zeitraum jetzt auf sieben Tage bzw. 40 Arbeitsstunden verkürzt. Die US-Behörde empfiehlt eine Isolationszeit von mindestens fünf Tagen. „Kommen Sie nicht zur Arbeit, wenn Sie krank sind. Für Personen, die länger als eine Woche symptomatisch bleiben, stehen zusätzliche Urlaubsoptionen zur Verfügung“, soll es in einer Amazon-Mitteilung heißen.

Auch Amazon-Konkurrent Walmart hat seine bezahlte Quarantäne-Zeit eingedampft.

An anderer Stelle fährt Amazon seine Schutzmaßnahmen vor allem gegen die neue Omikron-Variante wieder hoch und hat unter anderem die Maskenpflicht für alle US-Beschäftigten wieder eingeführt.

Corona-Quarantäne bei Amazon: Was gilt in Deutschland?

Bei Amazon Deutschland gelten logischerweise die deutschen Gesetze. „Reicht jemand einen Quarantänebescheid auf Grund einer Covid-19-Infektion ein, kann Verdienstausfallentschädigung nach Infektionsschutzgesetz bezahlt werden. Reicht jemand eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, greift die Lohnfortzahlung bzw. das Krankengeld“, erklärt ein Amazon-Sprecher auf Anfrage. „Bezüglich der Zeit, die eine Person in Quarantäne bleiben muss: Da warten die Unternehmen aktuell auf die Umsetzung der Änderungen nach der Bund-Länder-Konferenz von Freitag, die in die einzelnen Länderverordnungen überführt werden müssen.“