Vorbereitung ist alles: Logistiker, die im kommenden Jahr Waren grenzüberschreitend durch Europa befördern wollen, können die notwendigen Genehmigungen ab sofort beim Bundesamt für Güterverkehr anfordern.

Um als Logistiker Güter auf Europas Straßen grenzüberschreitend von A nach B transportieren zu dürfen, bedarf es einer (oder mehrerer) Genehmigung(en) durch die Europäische Verkehrsministerkonferenz. Diese sogenannten CEMT-Genehmigungen sind grundlegende Basis für den Güterverkehr innerhalb des CEMT-Raumes und können ab sofort bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) angefordert werden.

Spediteure und Transportdienstleister, die im kommenden Jahr Güter durch den CEMT-Raum befördern möchten, haben bis zum 1. Oktober 2017 Zeit, entsprechende Dokumente zu beantragen, schreibt die Verkehrsrundschau.

Regelungen im CEMT-Raum

Der CEMT-Raum besteht derzeit aus insgesamt 43 europäischen Staaten: den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein und Norwegen, der Schweiz und zahlreichen ost- und südosteuropäische Ländern. In einigen Nationen, nämlich in Österreich und Italien, in Griechenland sowie der Russischen Föderation gilt laut Bundesamt für Güterverkehr nur eine begrenzte Zahl der CEMT-Genehmigungen.

„CEMT-Jahresgenehmigungen werden grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei CEMT-Mitgliedstaaten erteilt, soweit die Gemeinschaftslizenz nicht auf dem gesamten Beförderungsweg eingesetzt werden muss“, schreibt das Bundesamt für Güterverkehr.

Für die Beförderung gemäß der CEMT-Genehmigungen sind lediglich jene Fahrzeuge zugelassen, die mindestens den Standard „EURO IV sicher“ vorweisen können. Ausnahmen gelten in Österreich und der Russischen Föderation: Hier können ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die mindestens dem „EURO V sicher“-Standard entsprechen.

CEMT-Genehmigungen: Wiedererteilung und Neuerteilung

Auch für die Wiedererteilung der CEMT-Genehmigung hat das Bundesamt für Güterverkehr spezielle Regelungen: Die Behörde verweist auf ihrer Website darauf, dass eine entsprechende Genehmigung generell wiedererteilt wird, „wenn der Antragsteller die Genehmigung im Bewertungszeitraum (01. September 2016 bis 31. August 2017) hinreichend genutzt hat.“ Für eine Wiedererteilung von CEMT-Genehmigungen, die in Österreich und Italien sowie in Griechenland gelten, sind besondere Regelungen zu beachten. Gleiches gilt für die Russische Föderation.

Logistiker, die für das Jahr 2018 ein Neuerteilungsverfahren anstreben, können zunächst höchstens 10 CEMT-Jahresgenehmigungen beantragen. Dabei müssen die „glaubhaft versichern, dass sie im Jahre 2018 CEMT-Beförderungen durchführen wollen“. Auch bisherige grenzüberschreitende Beförderungen müssen gegebenenfalls nachgewiesen werden.

Nähere und weiterführende Informationen stellt das Amt für Güterverkehr auf seiner Website zur Verfügung.