Bislang können Versandapotheken ihren Kunden Rabatte auch auf verschreibungspflichtige Medikamente anbieten. Von stationären Apotheken wird dies scharf kritisiert, seit Jahren werden gesetzliche Regelungen gefordert, um den Wettbewerb aus Sicht der Vor-Ort-Apotheken fairer zu gestalten. In Deutschland ist es offenbar bald soweit: Am 29. Oktober hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ angenommen. Gesundheitsminister Jens Spahn betonte, dass die Apotheken vor Ort „unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung“ erbringen.
Zukünftig soll für gesetzlich Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überall der gleiche Preis gelten, unabhängig davon, ob es sich um eine Versandapotheke oder um eine örtliche Apotheke handelt. Der Marktanteil von Versandapotheken – vor allem bei verschreibungspflichtigen Medikamenten – ist noch vergleichsweise gering, die Coronakrise sorgt aber für steigende Popularität: Einer aktuellen Bitkom-Umfrage zufolge bestellen 58 Prozent der Verbraucher Arzneien derzeit vor allem bei Online-Apotheken, wie die Tagesschau berichtet.
Kein Verbot von Versandapotheken
Durch die zusätzliche „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ sollen Apotheker außerdem zukünftig mehr Geld für Notdienste und für neue Dienstleistungen erhalten. Zudem sollen Apotheken mehr Kompetenzen erhalten. So ist etwa vorgesehen, den Botendienst von Präsenzapotheken zu stärken. Dieser soll grundsätzlich auf Kundenwunsch möglich sein.
Mehrere Anträge der Opposition wurden vom Bundestag abgelehnt. Die AfD hatte etwa gefordert, den Versandhandel mit Medikamenten gänzlich zu verbieten. Auch die Linke hatte sich für ein derartiges Verbot ausgesprochen und begründete dies mit fehlenden Beratungsmöglichkeiten bei Online-Apotheken.
Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, das auch schon im vergangenen September im Gespräch war, ist mit dem neuen Gesetzesentwurf zunächst vom Tisch. Deutsche Apotheker hatten das Verbot schon 2018 gefordert. Pikant: Der EuGH hatte 2016 festgestellt, dass die in Deutschland geltende Preisbindung gegen Unionsrecht verstößt.
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Meine Online Apotheke hat einen Vermerk, das Rabatte nur an PKV Versicherte geleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
walter
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In einigen Apotheken vor Ort wurde ich schon oft schlecht bzw. unzureichend beraten.
Durchhalten! Online ist weit besser .... und siegt!
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die Internetapothek en den Europäischen Gerichtshoft anrufen und mit einer entsprechenden Klage Erfolg haben werden.
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Und vor allem: bei einem bestimmten Medikament, dass ich nehme, muss man beim Essen einige Sachen weglassen, gut, dass ich das vorher wusste. In der niedergelassene n Apotheke KEIN WORT dazu, die Online-Apotheke hat einen ROTEN Zettel beigelegt, auf dem alles aufgeführt war, was man zu beachten hat. SO sieht es aus, wenn Pharmazeutiker ihre Arbeit tun. Niedergelassene wollen inzwischen nur noch Geld bei nicht verschreibungsp flichtigen Mitteln machen. Am Telefon kriegt man übrigens aus eine sehr gute Beratung!
Und wenn eine Online-Apotheke mir noch Boni anbietet... um so besser. Bei einem chronisch kranken Menschen geht viel Geld auf die Medikamente drauf...
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Deshalb bestelle ich lieber dort.
In einigen Apotheken vor Ort wurde ich schon oft schlecht bzw. unzureichend beraten.
Wenn die Apothekerin den Beipackzettel auspackt, um meine Fragen zu beantworten, kann ich nur sagen:"Lesen kann ich selber."
Oder wenn ich Tabletten für meinen Mann abhole und frage, ob es was zu beachten gibt, dann als Antwort bekomme: Die Tabletten hat er ja schon gehabt."
Das stimmt schon, alledings war dies schon ein paar Jahre her.
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